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Doch eine BAföG-Verlängerung lehnte das OVG Saarlouis ab

Studentin pflegt demenzkranken Vater

Nach den derzeit geltenden Regularien für BAföG-Empfänger gilt: Sie können wegen der Pflege eines eigenen Kindes länger BAföG beanspruchen. Nun aber hatte das saarländischen Oberverwaltungsgerichts über den Fall zu entscheiden, wie sich das wegen der Pflege eines demenzkranken Elternteils verhält. Das OVG in Saarlouis wies die Klage einer Lehramtsstudentin auf BAföG-Verlängerung wegen der Pfl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1102841.doch-eine-bafoeg-verlaengerung-lehnte-das-ovg-saarlouis-ab.html

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