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Kein neues Gesetz zum Geheimdienst

Thüringens Koalition uneins über Verfassungsschutz

  • Lesedauer: 2 Min.

Erfurt. Bis zur Landtagswahl 2019 wird es in Thüringen voraussichtlich kein neues Verfassungsschutzgesetz geben. »Eine Novelle ist derzeit nicht vorgesehen«, erklärte Innenminister Georg Maier (SPD) auf eine Landtagsanfrage des CDU-Innenpolitikers Raymond Walk. Er hatte seine Frage mit einem Passus im Koalitionsvertrag begründet, wonach sich die rot-rot-grüne Regierungskoalition mit den Befugnissen des Gemeindienstes beschäftigen und eine mögliche Neuausrichtung dem Parlament vorlegen wollte.

Nach Angaben von Maier gibt es seit November 2016 im Innenministerium eine Stabsstelle, die die Überprüfung des bestehenden Gesetzes vorgenommen habe. Ein Bericht liege vor. Der Minister verwies darauf, dass sich das Kabinett vor einigen Wochen Anfang August mit diesem Prüfbericht beschäftigt habe. Er sei inzwischen auch dem zuständigen Gremium im Landtag zugeleitet worden.

Eine Gesetzesänderung sei derzeit nicht vorgesehen, weil in nächster Zeit eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtsrahmen der Verfassungsschutzbehörden in Deutschland erwartet werde. Sie sei auch bei einer Landesregelung zu berücksichtigen.

Die Koalition von Linkspartei, SPD und Grünen in Thüringen ist seit Jahren uneins über den Umgang mit dem Landesamts für Verfassungsschutz. Einzelne Abgeordnete der LINKEN plädierten erst kürzlich für die Abschaffung des Geheimdienstes. Maier hatte dagegen mehr Personal für den Verfassungsschutz verlangt, der als eine Art Frühwarnsystem zum Schutz der Demokratie diene. Die Behörde müsse personell besser in der Lage sein, die Herausforderungen beim Schutz vor extremistischen Gefahren zu meistern, hatte er seinen Vorstoß mit zehn zusätzlichen Stellen begründet. Er wurde dabei von der CDU als der größten Oppositionsfraktion unterstützt. dpa/nd

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