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  • Fahrverbote in Berlin

Freie Fahrt mit blauer Plakette

Umweltverband BUND: Berlin könnte die Kennzeichnung selber einführen

  • Nicolas Šustr und Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Am Tag eins nach dem Verwaltungsgerichtsurteil zu streckenbezogenen Fahrverboten für Diesel in Berlin stand die Frage zur Umsetzung im Mittelpunkt. Umweltsenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) forderte die Einführung einer blauen Plakette für Dieselfahrzeuge. Eine solche Plakette sei dringend notwendig, um die Fahrverbote wirksam zu kontrollieren, sagte Günther im »Inforadio« des rbb. Aus der Perspektive der Verkehrssenatorin stehen die Bundesländer jetzt wieder alleine da und können sich nun überlegen, wie sie ein solches Urteil umsetzen. Am Ende bleibe dann nur die Halter-Abfrage, aber das sei »ein sehr aufwendiges Verfahren«.

»Wir sind der Ansicht, dass Berlin als Bundesland eine blaue Plakette selbst einführen kann«, sagt Martin Schlegel, Verkehrsexperte des Umweltverbandes BUND Berlin. Umweltpolitik sei schließlich Ländersache. Auch Hamburg könnte diese Plakette einführen, und die beiden Stadtstaaten könnten sie gegenseitig anerkennen, so Schlegel weiter.

Was ist der Luftreinhalteplan?

Berlin ist verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Er soll gewährleisten, dass die Grenzwerte für Luftschadstoffe eingehalten werden.

Während vor einigen Jahren vor allem die Feinstaubwerte im Blick waren, geht es nun um die Konzentration von Stickoxiden. Im Jahresmittel darf der Wert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft nicht überschritten werden.

Der gegenwärtig noch gültige Luftreinhalteplan 2011-2017 sieht als mögliche Maßnahmen zur Schadstoffreduktion Tempo 30 auf betroffenen Hauptstraßen vor. Umgesetzt wurde dies bisher nur selten.

Gegenwärtig wird ein neuer Luftreinhalteplan erarbeitet, der bis 31. März 2019 in Kraft treten muss, wie das Verwaltungsgericht am Dienstag entschied. Er wird auch Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge enthalten. nic

Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die Polizei gar nicht in der Lage, die Durchsetzung der Fahrverbote zu kontrollieren. »Das ist nicht umsetzbar«, sagt der Pressesprecher der GdP, Benjamin Jendro, dem »nd«. »Wir kommen bereits jetzt kaum noch zu Verkehrskontrollen, weil uns dafür das Personal fehlt«, sagt Jendro. Damit die Polizei ihre Aufgaben erfüllen könnte müssten nach Schätzungen der Gewerkschaft zu den 17 000 Polizisten, die auf den Straßen der Hauptstadt eingesetzt sind, 3000 weitere Kollegen hinzukommen.

Hinzu kommt das Problem, dass auch der Fahrzeugpark der Polizei selbst zu einem Großteil aus Dieselfahrzeugen besteht - für diese Polizeifahrzeuge müsste es also Ausnahmeregelungen geben.

An solchen Regeln werde gearbeitet, sagte Günther. Auch das Verwaltungsgericht hatte diese Möglichkeit in seinem Urteil am Dienstag eingeräumt. »Wir brauchen diese Ausnahmen«, räumt auch Schlegel ein. »Ich gehe davon aus, dass der Senat nun vermutlich stärker gewillt sein wird, Tempo 30 auf Hauptstraßen einzurichten«, so Schlegel. Auch das reduziere den Schadstoffausstoß. Eine Kandidatin wäre zum Beispiel die Kreuzberger Oranienstraße, für die der BUND Berlin im vorigen Jahr eine Tempobeschränkung beantragt hatte.

»Wir fordern vom Senat, dass die Straßen dann auch entsprechend kontrolliert werden«, sagt der Umweltschützer. Leuchtendes Beispiel sei für ihn die Steglitzer Schildhornstraße. Seitdem dort automatische Tempoblitzer installiert wurden, gingen die Schadstoffemissionen drastisch zurück. Das einfache Aufstellen von Tempo-30-Schildern brachte den Effekt nicht. Der BUND wünscht sich automatische Blitzer für alle Hauptstraßen mit Tempolimit. »Die sind vergleichsweise preiswert und amortisieren sich schnell«, so Schlegel.

Laut Berliner Industrie- und Handelskammer sind von den streckenbezogenen Fahrverboten in Berlin insgesamt 200 000 Fahrzeuge betroffen, darunter 50 000 Fahrzeuge von Handwerkern.

Bei der Fachgemeinschaft Bau ist man erleichtert, dass es keine flächendeckenden Dieselfahrverbote für den gesamten Innenstadtbereich gibt. Weil der Senat vom Gericht aufgefordert wurde, weitere Fahrverbote für Diesel zu prüfen, appelliert die Fachgemeinschaft Bau an den Senat, »unbürokratische Ausnahmen für das Baugewerbe vorzusehen«. Schließlich könnten Maßnahmen zur Verbesserung des Luftreinhalteplans wie die Errichtung neuer Radwege nicht ohne Dieselfahrzeuge gebaut werden.

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