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  • Ausschlussverfahren gegen Björn Höcke

AfD-Parteirichter posierte mit Nazi-Flagge

Mitglied des Thüringer Landesschiedsgericht, das sich gegen Rauswurf von Höcke aussprach, ist in einen Hitler-Skandal verwickelt

  • Lesedauer: 3 Min.

Erfurt. Dem Landesschiedsgericht der AfD in Thüringen soll bis Mitte September ein Mann angehört haben, den ein Foto beim Posieren mit Nazi-Symbolen zeige. Besonders pikant daran ist: Der Betreffende habe mit den beiden anderen Mitgliedern mit Urteil vom 7. Mai 2018 den Antrag des Bundesvorstands auf Parteiausschluss von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke abgelehnt und als unbegründet zurückgewiesen, berichteten die Zeitungen der Mediengruppe Thüringen und MDR Thüringen (Mittwoch). Sie beziehen sich dabei auf die »Alternative Mitte« innerhalb der AfD, deren Mitglieder als Kritiker Höckes im Landesverband gelten.

Der Parteirichter habe mit anderen AfD-Mitgliedern im Oktober 2015 eine Reise zu Stationen des Lebens von Adolf Hitler unternommen, heißt es in der »Thüringer Allgemeinen«. In einem Fenster vor dem Geburtshaus im österreichischen Braunau am Inn soll er eine Kerze angezündet haben. Zudem habe er sich am Obersee bei Berchtesgaden - ein Urlaubsort Hitlers - mit einem Buch des NS-Diktators in den Händen fotografieren lassen. Darüber hinaus soll er für ein Foto hinter einem Tisch mit SS-Zeichen posiert haben.

Der AfD-Landesvorstand sei seit dem 25. September im Besitz eines Fotos, auf dem die vier abgebildeten Personen aber zuvor unkenntlich gemacht wurden, sagte Pressesprecher Torben Braga dem MDR. Nach seinen Angaben habe der Schiedsrichter nach einem Gespräch mit Mitgliedern des AfD-Landesvorstands fünf Tage später die Partei verlassen.

Stefan Möller, der gemeinsam mit Höcke die Landespartei anführt, habe zwar gesagt, »mit Nazi-Symbolen zu posieren, ist für Vertreter der AfD indiskutabel«, sich gleichzeitig aber um Schadensbegrenzung bemüht. Die Aktion vor drei Jahren sei aus seiner Sicht ein »schlechter Spaß und eine dumme Idee« gewesen, wird er in der »Thüringer Allgemeinen« zitiert. Gleichzeitig habe er eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Höcke als »blödsinnig« und »unzulässig« ausgeschlossen.

Das Verfahren war vom AfD-Bundesvorstand um die damalige Parteivorsitzende Frauke Petry im März 2017 angestrengt worden. Unterstützung erhielt sie damals von der heutigen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag. Alice Weidel. Die beiden aktuellen Parteichefs Jörg Meuthen und Alexander Gauland hatten sich gegen ein Ausschlussverfahren ausgesprochen. Das Gremium reagierte damit unter anderem auf einen Auftritt Höckes im Januar 2017 in Dresden, bei dem er von einer »dämlichen Bewältigungspolitik« in Deutschland gesprochen und eine »erinnerungspolitische Wende um 180 Grad« gefordert hatte.

In der Klageschrift hatte es damals zur Begründung geheißen, dass Höckes Rede »eine extremistische, mit Bezügen zum Nationalsozialismus versehene Grundhaltung zu entnehmen ist, die den Zielen der AfD diametral widerspricht«.

Inzwischen prüft der Thüringer Verfassungsschutz den Landesverband der AfD auf verfassungsfeindliche Bestrebungen. Dazu habe ihn auch der Ausgang des Parteiausschlussverfahrens gegen Höcke veranlasst, sagte Verfassungsschutz-Präsident Stephan Kramer Anfang September.

Der neue Ärger kommt für Höcke zur Unzeit. Erst am Wochenende kürte ihn der Thüringer landesverband zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl im kommenden Jahr. Der Wortführer des völkisch-nationalistischen Parteiflügels wurde mit 84,4 Prozent der Stimmen gewählt. Agenturen/nd

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