Jagen oder schützen?

Verbände wenden sich gegen Abschuss von Wölfen

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Dresden/Berlin. Naturschutzverbände pochen weiter auf einen umfassenden Schutz für Wölfe. Die Tiere sollten aus dem sächsischen Jagdrecht entfernt und stattdessen ausschließlich dem Naturschutzrecht unterstellt werden, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Positionspapiers des Bundes für Umwelt und Naturschutz Sachsen (BUND). Seit 2012 unterliegen Wölfe in Sachsen dem Jagdrecht, besitzen aber eine ganzjährige Schonzeit.

Die Bundesländer Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen verlangen dagegen einen anderen Umgang mit den Raubtieren und klare Regeln für ihren Abschuss. Am Freitag brachten sie einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat ein. Die drei besonders von Wölfen betroffenen Länder fordern ein nationales Konzept, wie künftig mit größer werdenden Beständen umzugehen ist. Nach weiteren Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrats kommt der Antrag erneut ins Plenum.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) hatte im Bundesrat vor den Raubtieren gewarnt. »Wenn Wölfe sich den Dörfern nähern und Familien mit Kindern Angst haben, ihre Kinder im Sandkasten spielen zu lassen, nehme ich das sehr ernst.« Eindeutige Regeln müsse es auch für das Töten von Wölfen in bestimmten Fällen geben. Laut Backhaus gibt es derzeit in Deutschland 60 Wolfsrudel mit jeweils zehn Wölfen. Zu diesen kämen jedes Jahr rund 180 hinzu.

Akzeptanz für Artenschutz werde nicht erreicht, wenn dessen Kriterien aus populistischen Gründen aufgeweicht würden, sagte Felix Ekardt, BUND-Chef in Sachsen. »Ein enges, wissenschaftliches Monitoring der Wolfspopulationen, objektive Aufklärung und unbürokratische Unterstützung von Tierhaltern, um Wolfsrissen vorzubeugen, sorgen am Ende dafür, dass aus Angst vor dem Tier wieder Respekt wird und die Gesellschaft sachlich und erfolgreich mit dem Wolf umgehen kann.«

Die Sicherheit des Menschen stehe auch für den Naturschutzbund Deutschland an erster Stelle, betonte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Wölfe, die für Menschen kritisches Verhalten zeigen, könnten allerdings auch unter der momentanen Rechtslage schon »entnommen« werden. Zugleich begrüßte der Nabu das Bestreben der Länder, die Weidetierhaltung zu unterstützen. »Die Anwesenheit des Wolfes verlangt von den Tierhaltern einen erhöhten Arbeitsaufwand - welcher entschädigt werden muss«, hob Miller hervor. Das sei aber nur mit einem fachgerechtem Herdenschutz möglich. Eine Erleichterung bei Abschüssen bringen keinerlei Gewinn beim Herdenschutz, das sollte der Gesellschaft auch nicht vorgegaukelt werden. dpa/nd

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