Gericht untersagt AfD-Behauptung über den Verein Miteinander

Rechtsaußenpartei kann Behauptung über mangelhaften Datenschutz nicht mit Fakten belegen

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Magdeburg. Die AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt darf nicht mehr behaupten, dass der Verein Miteinander Datenschutzregeln missachtet. Das entschied die 9. Zivilkammer am Magdeburger Landgericht am Mittwoch. Bei dieser Äußerung, die unter anderem in einer Pressekonferenz der AfD am 24. August zu einer Anfrage der Fraktion an die Landesregierung zur Förderung des Vereins gefallen und in sozialen Medien verbreitet worden sein soll, handelte es sich nach Einschätzung des Gerichts um eine Tatsachenbehauptung, die nicht untermauert und bewiesen ist.

In einem weiteren Punkt, gegen den der gegen Rechtsextremismus engagierte Verein vorgegangen war, entschied das Gericht jedoch, dass Miteinander e.V. die Äußerungen im politischen Meinungskampf hinzunehmen habe. Dabei ging es darum, dass die AfD dem Verein vorgeworfen hatte, sie zu verunglimpfen und zu verleumden. Der Verein sei in einem politischen Umfeld tätig und müsse sich auch einer gesteigerten Kritik in der Öffentlichkeit stellen, so das Gericht.

Der Vorwurf der Verleumdung sei keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil, teilte ein Gerichtssprecher mit. Da es sich um einen Verein handelte, liege auch keine Verletzung der Intimsphäre vor. Die Gerichtskosten werden von beiden Parteien geteilt. Gegen das Urteil ist innerhalb eines Monats eine Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg möglich.

Der Streit um die Ausrichtung und Förderung des Vereins ereichte Ende August auch den Landtag. Die AfD wollte dem Verein die Fördergelder streichen, weil aus ihrer Sicht damit vermeintlich linksextreme Strukturen unterstützt würden. Der Verein Miteinander - Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V. beobachtet auch die AfD seit längerem und analysiert ihr politisches Auftreten.

Der Miteinander e.V. ist den Angaben zufolge mit seinen Bildungs- und Beratungsprojekten der größte Träger im Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus, das durch das Bundesprogramm »Demokratie leben!« und durch Landesmittel gefördert wird. Er wurde 1999 als Reaktion auf den Einzug der rechtsextremen DVU in den Magdeburger Landtag gegründet. Der Impuls ging damals von Engagierten aus Initiativen, Gewerkschaften und Kirchen aus. epd/nd

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