- Berlin
- Strafrechtsreform
Ticketfrei und bald straflos
Rot-Rot-Grün ist sich einig in Sachen Entkriminalisierung des »Schwarzfahrens« - aber eine Umsetzung steht aus
Für Rot-Rot-Grün ist klar: In Berlin soll es »schrittweise« Richtung fahrscheinloses Fahren mit dem öffentlichen Nahverkehr gehen - so steht es im Koalitionsvertrag. Wäre das schon Realität, hätte man am vergangenen Mittwoch im Abgeordnetenhaus auch nicht mehr diskutieren müssen. Auf Einladung der Linksfraktion wollte man sich über die Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens - juristisch als Beförderungserschleichung bezeichnet - austauschen. Eigentlich waren sich dahingehend auch alle Vertreter der Regierungsparteien einig, nur bei den SPD-Abgeordneten gibt es noch Bauchschmerzen.
Ziel des Vorstoßes der LINKEN ist eine Änderung des Paragrafen 265a des Strafgesetzbuches, die über eine Bundesratsinitiative erreicht werden soll. Das »Schwarzfahren« soll von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Dafür gibt es neben moralischen und rechtlichen Argumenten - Strafrecht sei in Deutschland immer die letzte Möglichkeit - auch ganz praktische Begründungen: Justiz und Polizei sind einer hohen Belastung durch die Verfolgung des »Schwarzfahrens« ausgesetzt, viele Kapazitäten werden auf die Bearbeitung genau dieser Fälle verwendet.
Das betrifft den Bereich von Justizsenator Dirk Behrendt. Der Grünen-Politiker sagt: »Endlich wird mal über Entkriminalisierung geredet.« Bisher hätte er viel über die Einführung neuer Straftatbestände reden müssen. Nun sei das anders und beim Thema Schwarzfahren »durchaus angebracht«. Der dem Grünen unterstellten Justizapparat ist durch das Delikt besonders betroffen.
Fast 7000 Anklagen müssen die Berliner Gerichte jedes Jahr bearbeiten. Das sind 15 Prozent aller geführten Prozesse. In beinahe allen Fällen verhängen die Gerichte eine Geldstrafe. Diese wird häufig bezahlt. Doch: »Es bleibt eine erhebliche Zahl übrig.« So kommt es zu den Haftstrafen durch »Schwarzfahren«. Wie viele Menschen deshalb im Gefängnis landen, zeigte eine Stichprobe aus dem Oktober. Zu diesem Zeitpunkt waren 65 Personen wegen des Deliktes in den Vollzugsanstalten inhaftiert. »Über das ganze Jahr ist das eine große Anzahl«, so Behrendt. Der Justizsenator schätzt, dass von insgesamt 4000 Inhaftierten im Jahr rund 300 bis 330 wegen der Erschleichung von Leistungen einsitzen. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sei das relevant: Ein Tag im Gefängnis kostet den Staat pro Gefangenen rund 150 Euro.
Auch die Polizei ist durch die Fahrer ohne Ticket hoch belastet: Rund 12 000 Fälle muss diese im Jahr bearbeiten und braucht dafür je nach Fall 30 bis zu 180 Minuten. Deshalb sieht Innensenator Andreas Geisel (SPD) ebenfalls Handlungsbedarf: »Auch ich bin für eine weitergehende Entkriminalisierung des Schwarzfahrens«, sagt er in der Diskussion. Die Herabstufung des Delikts sei sinnvoll: »Im Falle einer Ordnungswidrigkeit hätte die Behörde mehr Flexibilität.« Momentan müssten die Polizeibeamten nach Kontrollen Ermittlungen aufnehmen.
Doch wie viel wird eigentlich kontrolliert? Die BVG und die S-Bahn, welche nicht gemeinsam kontrollieren, machten im vergangenen Jahr um die 540 000 Personen ohne Fahrschein aus. Insgesamt 14 Millionen Menschen wurden kontrolliert. Demnach besitzen über 95 Prozent der Fahrgäste ein Ticket. Von denen, die kein Ticket besaßen, konnten jedoch rund 45 000 Personen das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen - die Verkehrsbetriebe stellten Strafanträge. Das könnte sich durch eine neue Regelung ändern.
Ganz legalisieren möchte die SPD das »Schwarzfahren« indes nicht. »Schwarzfahren geht auf die Schultern aller«, sagte Geisel. »Rechnungen müssen bezahlt werden.« Er sieht Probleme, da durch die Änderung eine »Straflosigkeit« im Raum stünde, weil ein Bußgeld nicht mehr durchgesetzt werden könnte. Das wäre noch ein Diskussionspunkt, der auch innerhalb der eigenen Partei nicht gelöst sei.
Ein wichtiger Punkt neben den Fragen der Kapazitäten ist auch der soziale Aspekt: Ein Großteil der kriminalisierten »Schwarzfahrer«, die vor Gericht müssen oder gar inhaftiert werden, sind obdachlos oder haben Suchterkrankungen. Diese werden durch die Strafverfolgung nicht abgeschreckt, sie haben letztlich keine Möglichkeit zu zahlen. In anderen Bundesländern wurden dazu schon Lösungen gefunden: So gibt das Land Bremen an 70 »Schwarzfahrer« mit gesundheitlichen und sozialen Problemen Monatstickets aus - zu einem Preis von rund zehn Euro. Ein Konzept, das laut dortigen Sozialarbeitern Früchte trägt.
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