Behörde verbietet Naziaufmarsch

Innensenator erklärt, dass Rechtsextremisten eine Provokation für die Opfer seien

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 1 Min.

Der Aufmarsch von Neonazis am Freitag in Berlin findet möglicherweise nicht statt. Die Versammlungsbehörde untersagte am Mittwoch den Aufzug mit dem Titel »Trauermarsch für die Toten von Politik«, der von der rechtsextremen Gruppierung »Wir für Deutschland« organisiert wird.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte zu der Verbotsverfügung: »Die Vorstellung, dass Rechtsextremisten am 80. Jahrestag der Reichspogromnacht - womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen - durch das Regierungsviertel marschieren, finde ich unerträglich.« Die Provokation, die von dieser Demonstration in Richtung der Opfer und ihrer Nachfahren ausgehe, sei gewollt und werde bewusst eingesetzt, so Geisel. Zuvor hatten zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure wie die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste ein Verbot gefordert.

Ob das Verbot Bestand hat, müssen nun Gerichte entscheiden. Einer der Organisatoren des rechten Aufmarsches kündigte am Mittwoch an, mit einem Eilantrag vors Verwaltungsgericht Berlin ziehen zu wollen. In nächster Instanz wäre theoretisch das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg zuständig, nämlich dann, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts angefochten werden sollte. Sollten die Neonazis marschieren dürfen, forderte der Linkspartei-Abgeordnete Hakan Taş massive Auflagen. »Beim kleinsten Verstoß müsste die Veranstaltung beendet und aufgelöst werden«, sagte Taş dem »nd«.

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