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Wolfsfreie Zonen sind nicht zulässig

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. 28 Städte und Gemeinden wie Gransee, Lenzen und Stechlin haben sich, indem sie einen Musterantrag des brandenburgischen Bauernbundes beschlossen, zu wolfsfreien Zonen erklärt. Doch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht dafür keinerlei rechtliche Grundlagen. Solche Zonen seien durch nichts zu rechtfertigen, heißt es in einer Ausarbeitung, die von der Bundestagsabgeordneten Kirsten Tackmann (LINKE) in Auftrag gegeben wurde. »Das entlarvt die Kampagne des Bauernbundes als das, was sie ist: reiner Populismus«, erklärte Tackmann am Dienstag. Sie sprach von einer »Jagd auf Pappkameraden«, die nur davon ablenke, »dass endlich ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bei Herdenschutzmaßnahmen gebraucht wird und eine angemessene Schadensregulierung«.

In dem zehnseitigen Papier weist der Wissenschaftliche Dienst darauf hin, dass der Wolf unter strengem Artenschutz stehe und dass lediglich in begründeten Einzelfällen auffällige Exemplare verscheucht und im Ausnahmefall auch getötet werden dürfen, wenn nichts anderes hilft und die betreffenden Tiere enormen wirtschaftlichen Schaden anrichten oder Menschen gefährlich nahekommen. In der nur symbolischen Mustererklärung zur wolfsfreien Zone wird die Politik aufgefordert, den Artenschutz zu lockern, Wölfe gezielt zu jagen und Bauern das Recht zuzubilligen, Wölfe zu töten, die sich an Viehweiden anpirschen. Den Begriff Populismus sollte man nicht inflationär verwenden, meinte Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung. Sich mit den Problemen der Menschen auseinanderzusetzen, das sei »Demokratie«. af

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