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Als das SEK die falsche Wohnung stürmte

Sechs Jahre lang kämpfte ein Ehepaar um Schmerzensgeld - Jetzt muss das Land Niedersachsen zahlen

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Krachen einer Ramme gegen die Wohnungstür, den Anblick vermummter, schwer bewaffneter Polizisten, die plötzlich neben dem Bett stehen, die Minuten voller Angst nach dem jäh beendeten Schlaf gegen Mitternacht: All das wird ein Ehepaar aus dem niedersächsischen Rollshausen im Kreis Göttingen wohl nie vergessen.

Und daran dürfte auch das Schmerzensgeld kaum etwas ändern, welches das Land Niedersachsen jetzt wegen des irrtümlichen SEK-Einsatzes an die Betroffenen zahlt: insgesamt 8900 Euro, darauf einigten sich beide Seiten jüngst vor dem Oberlandesgericht Braunschweig.

Sechs Jahre hatte sich das Land um die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes gedrückt, anstatt es als sichtbares Zeichen des Bedauerns und der Entschuldigung für den folgenschweren Fehler seiner Spezialbeamten zu überweisen. Sie waren 2012 in einer Oktobernacht ins 900 Einwohner zählende Rollshausen geeilt, weil dort ein Mann die Polizei alarmiert und angegeben hatte: In dem Mehrfamilienhaus, in dem er sich aufhalte, werde er von einem Bewohner mit dessen Schusswaffe bedroht. Eine Situation, die das Sondereinsatzkommando beenden wollte.

Doch es stürmte zunächst nicht die Wohnung, in der sich der Verdächtige aufhielt, sondern das Domizil des harmlosen Paares. Ruck, zuck fesselten die Uniformierten den seinerzeit 48-jährigen Ehemann mit Kabelbindern, brachten seine Frau ins Wohnzimmer, bemerkten schließlich ihren Irrtum und drangen - eine Etage tiefer - in die richtige Wohnung ein. Das SEK nahm den Mann fest, der angeblich mit einer Schusswaffe gedroht hatte, doch: Eine solche gab es nicht, die Drohung hatte der Anrufer erfunden, ein Amtsgericht verurteilte ihn später wegen falscher Verdächtigung zu einer Freiheitsstrafe.

Vor Gericht landete auch der SEK-Einsatz, denn: Das Ehepaar wollte sich mit einer Entschuldigung der örtlichen Polizei für das Versagen ihrer Sonderkollegen nicht abspeisen lassen und forderte 30 000 Euro Schmerzensgeld für all das, was es in der Nacht erlitten hatte.

Der erschreckende Kommandoauftritt, so führte der Anwalt der Eheleute ins Feld, hatte vor allem für die Frau böse Folgen: Angstzustände, Schlafstörungen und Panikattacken zählten dazu, die psychischen Belastungen waren derart schlimm, dass es zu Problemen im Berufsleben kam. Der Ehemann, so ein weiteres Argument pro Schmerzensgeld, war beim Fesseln durch die Beamten verletzt worden.

Doch das Land gab sich knausrig, obwohl seine Polizei zwei Menschen Schlimmes zugefügt hatte. Wenn überhaupt, dann werde Niedersachsen 2000 Euro zahlen, so gab ein Landesanwalt den Eheleuten im Rahmen einer Güteverhandlung zu verstehen. Enttäuscht waren sie auch vom Landgericht Göttingen, wo der Rechtsstreit landete: Gar kein Schmerzensgeld müsse gezahlt werden, so der Spruch jener Instanz, den das Paar und sein Anwalt Sven Adam jedoch nicht akzeptierten.

Rechtsmittel wurden eingelegt, die Sache kam vor das Oberlandesgericht in Braunschweig, und dort gelang ein Vergleich, der das Land verpflichtet, der Frau 6600 und dem Mann 2300 Euro zu zahlen.

Strafrechtliche Folgen hat das Geschehen für die SEK-Beamten nicht. Zwar war von den Eheleuten Anzeige erstattet worden, Verdacht auf Körperverletzung im Amt stand im Raum. Doch nach einigem Hin und Her hatte die Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.

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