- Aus dem Netz gefischt
- Verfassungsschutz und AfD
Maaßen und seine Geheimniskrämerei
Netzwoche: Der Verfassungsschutz darf Anfragen von Journalisten nicht einfach unter Verweis auf angebliche Geheimhaltung unbeantwortet lassen
Hans-Georg Maaßen ist zwar seit einigen Wochen kein Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mehr, doch dem Geheimdienst bringt sein Ex-Chef weiter Ärger ein. Der hatte sich in seiner Amtszeit fünf Mal zu Gesprächen mit AfD-Politikern getroffen, darunter mit Parteichef Alexander Gauland und der früheren Vorsitzenden Frauke Petry. Worum es dabei ging, ob Maaßen die Partei etwa beriet, wie sie einer möglichen Überwachung durch seine Behörde entgehen könnte, darüber gibt es unterschiedliche Darstellungen.
AfD-Chef Gauland behauptete im September, er habe den damaligen BfV-Präsidenten drei Mal getroffen. Dabei habe Maaßen angeboten, dass er sich an ihn wenden könne, falls es Probleme gibt. Zumindest einmal sei dies nach Darstellung Gaulands später sogar der Fall gewesen. Dabei ging es um den Verdacht, es könnte sich ein »Einflussagent der Russen« in die AfD-Bundestagsfraktion eingeschlichen haben. Der Geheimdienstchef sei daraufhin der Frage nachgegangen und habe einige Tage später Entwarnung geben können.
Die frühere Parteichefin Petry wiederum verweigert jede Aussage darüber, worum es bei ihrem Treffen mit Maaßen im Jahr 2015 ging. Nach Aussage des Ex-AfD-Mitglieds Franziska Schreiber soll der Geheimdienstchef Petry zu einem Parteiausschlussverfahren gegen Björn Höcke geraten haben, um damit eine bundesweite Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz zu verhindern.
Ob das stimmt? Da sich Petry nicht zu den genauen Vorgängen äußern will, könnte nur noch Maaßen endgültig für Aufklärung sorgen.
Der bestreitet die Gespräche mit Gauland und Petry nicht. Maaßen und das BfV verweigern aber jede konkrete Auskunft zum Inhalt der Treffen. Gegenüber dem Innenausschuss bestritt er in einer nichtöffentlichen Sitzung, dass er die Partei beraten habe. Ansonsten herrscht zu weiteren Fragen aber Schweigen. Seine Begründung? Mit den betreffenden AfD-Politikern sei Stillschweigen vereinbart worden.
So einfach dürfen es sich der Verfassungsschutz und sein Ex-Präsident aber nicht machen, entschied diese Woche das Verwaltungsgericht Köln nach einer Klage des »Tagesspiegel«. Als Mitarbeiter des Geheimdienstes dürfe Maaßen außerhalb zuständiger Gremien mit Dritten ohnehin nur über Angelegenheiten sprechen, die nicht der Geheimhaltung unterliegen. Und über Inhalte, die nicht geheim bleiben müssen, ist die Behörde wiederum verpflichtet, auf Nachfrage Auskunft zu erteilen.
Soll heißen: Weil Maaßen mit der AfD sowieso nicht über vertrauliche Dinge sprechen durfte, kann weder der Geheimdienst als auch sein Ex-Chef Journalistenanfragen nicht einfach mit dem Verweis auf angebliche Geheimhaltung abweisen.
Der »Tagesspiegel« vermutet, dass das Urteil über den Fall hinaus Folgen haben könnte. »Mit dem Gerichtsbeschluss könnte die Praxis vertraulicher Treffen von BfV-Chefs mit Politikern künftig ein Ende haben«, schlussfolgert Jost Müller-Neuhof auf tagesspiegel.de. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das BfV kann beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschwerde einlegen.
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