Gerichtsprozess nach türkischem Geschmack

Musa Asoglu ist in Deutschland angeklagt, weil er Mitglied der kommunistischen DHKP/C sein soll

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

»Freiheit für Musa Aşoğlu«, lautete die Parole, unter der diesen Samstag in Hamburg rund 130 Menschen demonstrierten. Gegen den in der Türkei geborenen Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit läuft seit Januar 2018 ein Verfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Angeklagt ist Aşoğlu nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation. Ihm wird eine führende Rolle in der »Revolutionären Volksbefreiungspartei/Front« (DHKP/C) vorgeworfen. Die Kommunisten leisten Stadtteilarbeit in den Armenvierteln türkischer Großstädte und übernehmen auch immer wieder Verantwortung für bewaffnete Aktionen.

Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP/C war Aşoğlu bereits im Jahr 2007 durch ein belgisches Gericht frei gesprochen worden. Für die Hamburger Boulevardmedien war er schon vor der Urteilsverkündung schuldig. »Was wird jetzt aus dem Terrorfürsten?«, titelte die »Hamburger Morgenpost« im Dezember 2016, als Aşoğlu in der Hansestadt verhaftet worden war.

Damit übernahm die Zeitung die Diktion des türkischen Innenministeriums und der türkischen Justiz, die ein Kopfgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf Aşoğlu ausgesetzt hatten. Die US-amerikanische Justiz bot für den Mann sogar drei Millionen. Dort will man ihn vor Gericht stellen, weil die DHKP/C sich auch zu Anschlägen auf die US-Botschaft in Istanbul und das US-Konsulat in Ankara 2013 bekannte. In türkischen Medien wurde Aşoğlus Verhaftung als »großer Schlag« gegen die »linken Terrororganisationen« gefeiert.

Nicht nur bei der radikalen Linken sondern auch bei Bürgerrechtsgruppen steht diese Passage des Strafgesetzbuchs seit Langem in der Kritik. Er kommt häufig in Verfahren gegen linke Gruppen zum Einsatz. Gegen ausländische rechtsextreme Organisationen wie etwa die Grauen Wölfe ist der Paragraf bisher indes nicht angewandt worden; sie sind in Deutschland offiziell nicht verboten. Bei den Ermittlungen wegen linken Terrors scheint auch die Kooperation zwischen der türkischen und deutschen Justiz reibungslos zu laufen, und das, obwohl die Bundesregierung immer wieder die mangelnde Rechtsstaatlichkeit der Türkei beklagt.

Vor einem deutschen Gericht kam der Paragraf gegen linken Widerstand zum ersten Mal im Jahr 2008 zum Einsatz. Damals wurden fünf vermeintliche Mitglieder der DHKP/C vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilt. Seit diesem Präzedenzfall werden auf dieser Grundlage auch andere Linke aus der Türkei angeklagt. Seit Juni 2016 läuft in München ein Verfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder der türkischen kommunistischen Partei TKP/ML. 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach dem Paragrafen 129b angeklagt werden können. Davon wird seitdem reichlich Gebrauch gemacht.

Die Rechtsanwältinnen Gabriele Heinecke und Fatma Sayın, die Aşoğlu verteidigen, betonen, dass für ein Verfahren nach 129b eine Ermächtigung des Bundesministeriums erforderlich ist. Der Vorstand der Solidaritätsorganisation »Rote Hilfe« verwies auf die Verantwortung der Bundesregierung. »Die Entscheidung, ob Unterstützer*innen der kurdischen Befreiungsbewegung oder türkische Kommunist*innen einen legitimen Kampf führen oder ›Terroristen‹ sind, wird auf politischer Ebene getroffen.«

In den nächsten Wochen soll im Fall Aşoğlu in Hamburg das Urteil gesprochen werden. Unterstützer rechnen mit einer Haftstrafe. Danach könnte ihm eine Auslieferung an die USA oder die Türkei bevorstehen. In Deutschland könnten bald neue 129b-Verfahren beginnen. Am Samstag wurde der in Belgien lebende İnan Doğan auf dem Weg zur Demonstration in Hamburg verhaftet - für ihn lag ein internationaler Haftbefehl vor.

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -