BGH hebt Urteil gegen Pforzheimer Ex-OB auf

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Mannheim. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihrer Kämmerin wegen riskanter Zinswetten aufgehoben. In einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies der BGH die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim zurück. Das Landgericht hatte Augenstein im November 2017 wegen Untreue zu einem Jahr und acht Monaten und die Kämmerin zu zwei Jahren jeweils auf Bewährung verurteilt. Sie hatten Finanzgeschäfte mit Banken getätigt, die der Stadt einen zweistelligen Millionenverlust bescherten. Ein Großteil des Geldes ist nach Vergleichen mit Banken wieder in der Kasse. dpa/nd

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