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Jobcenter fordern 20 Millionen Euro von Bürgen
Flüchtlingsbürgen sprangen in die Bresche für die mittellosen Flüchtlinge - und haben nun mit hohen Forderungen zu kämpfen
Jobcenter fordern bundesweit von Flüchtlingsbürgen mindestens 21 Millionen Euro an Sozialleistungen zurück. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Demnach haben Jobcenter rund 2.500 Bescheide an Personen oder Initiativen verschickt, die sich zwischen 2013 und 2015 verpflichtet hatten, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge aufzukommen.
Allein auf Niedersachsen entfällt mit 7,2 Millionen Euro rund ein Drittel der bundesweit geforderten Erstattungen, wie es weiter hieß. Diese Summe verteilt sich auf 764 Kostenbescheide. Mit 750 Rechnungen an Flüchtlingsbürgen liegt Nordrhein-Westfalen knapp dahinter, dabei geht es um fast 5,7 Millionen Euro.
Über eine Million Euro verlangen Jobcenter auch in Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg zurück, während in Brandenburg gerade einmal 57.000 Euro von zehn Verpflichtungsgebern erstattet werden sollen. Die Forderungen werden allerdings derzeit nicht eingetrieben, bis zu einer Klärung des Streits gilt eine sogenannte »befristete Niederschlagung«.
Die von der Bundesregierung genannte Forderungssumme von 21 Millionen Euro bezieht sich den Angaben zufolge nur auf die 303 von der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit den kommunalen Trägern eingerichteten Jobcenter. Nicht enthalten sind die 104 von Kreisen und kreisfreien Städten allein betriebenen Jobcenter, so dass sich das Volumen noch deutlich erhöhen dürfte. Hinzu kommen auch noch kommunale Sozialämter, die an Syrer gewährte Leistungen für Grundsicherung im Alter geltend machen - zum Beispiel in der Stadt Minden derzeit in 14 Fällen.
Seit fast zwei Jahren verschicken Jobcenter und Sozialämter Rechnungen an Einzelpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden, die Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge unterschrieben hatten. Zahlreiche Betroffene ziehen gegen die Kostenbescheide der Behörden vor Gericht. Die Geltungsdauer solcher Bürgschaften war damals ungeklärt: Während Länder wie NRW, Hessen und Niedersachsen von einer Befristung bis zur Anerkennung der Syrer als Flüchtlinge ausgingen, galt die Verpflichtung nach Ansicht der Bundesregierung auch danach fort. Erst das Integrationsgesetz bestimmte 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für »Altfälle« auf drei Jahre reduziert wurde. nd/epd
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