Überwindung der Blockadehaltung

Norman Paech über eine Reform der Vereinten Nationen und das Vetorecht der fünf Großmächte

  • Norman Paech
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Bundesrepublik hat es geschafft. Zum sechsten Mal sitzt sie am großen Tisch des UN-Sicherheitsrats, dessen Hauptverantwortung in der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit liegt. Sie gehört zwar nicht zu den Big Five, ohne die nichts Wichtiges entschieden werden kann. Aber immerhin stellt der UN-Sicherheitsrat das einzige Gremium der Vereinten Nationen dar, welches rechtlich bindende Resolutionen verabschieden, also Völkerrecht begründen kann. Wenn er nur nicht in den vergangenen Jahren bei den vielen Kriegen so versagt hätte. Üblicherweise wird dieses Versagen dem Vetorecht der fünf Atommächte zugeschrieben. Wenn es um die Reform des Sicherheitsrats geht, der sich auch Außenminister Heiko Maas (SPD) verschrieben hat, steht zumeist dieses Veto im Mittelpunkt der Kritik.

Doch müsste uns ein Blick auf seine Entstehung nachdenklich machen. Der britische Premier Winston Churchill hat in seinen Memoiren die Gründe sehr plastisch beschrieben:

»Stalin erklärte, die drei Großmächte seien zwar heute verbündet und keine von ihnen werde Angriffsakte begehen; er befürchte jedoch, die heutigen Führer würden im Laufe der nächsten zehn Jahre verschwinden, und eine neue Generation werde an die Macht kommen, die nicht mehr aus persönlichem Erleben wisse, was wir in diesem Krieg durchgemacht hätten. ›Wir alle‹, erklärte er, ›wollen aber den Frieden auf mindestens fünfzig Jahre hinaus sichern. Die größte Gefahr liegt in einem Konflikt zwischen uns selber... Es muss ein System ausgearbeitet werden, das Konflikte unter den führenden Großmächten verhindert.‹«

Churchill schreibt weiter: »›Meine Moskauer Kollegen‹, fuhr Stalin fort, ›können nicht vergessen, was sich während des russisch-finnischen Krieges im Dezember 1939 abgespielt hat, als Briten und Franzosen den Völkerbund gegen uns in Bewegung brachten und es ihnen gelang, die Sowjetunion zu isolieren und aus dem Völkerbund auszuschließen, als sie später sogar mobil machten und von einem Kreuzzug gegen Russland sprachen. Können wir nicht Garantien bekommen, dass sich so etwas nicht wiederholt?‹« Es sei den Briten gelungen, Stalin zur Annahme eines US-Vorschlages zu überreden, wonach der Sicherheitsrat zur Machtlosigkeit verurteilt blieb, falls sich die sogenannten Großen Vier nicht einig waren. Bei abweichender Auffassung über einen wichtigen Streitfall könnten die USA, die UdSSR, Großbritannien oder China ihre Zustimmung versagen und den Rat hindern, etwas zu unternehmen. »Das war das Veto.«

Wir brauchen gar nicht eine Parallele zwischen 1939 und 2019 zu bemühen, um in der wiedererwachten Konfrontation des Westen gegen Russland eine Situation zu erkennen, in der das Veto auch heute noch ein System sein kann, »das (militärische) Konflikte unter den führenden Großmächten verhindert«. Am Veto wird sowieso keine Reform etwas ändern, denn keine Vetomacht wird auf ihr Recht verzichten, noch wird es einem anderen Staat zuerkannt. Doch gäbe es wohl zwei realistische Reformen, die nicht nur die demokratische Legitimation des Sicherheitsrats erhöhen, sondern auch zur »Wahrung des Weltfriedens« mehr beitragen könnten.

Weitgehende Einigkeit besteht darüber, dass Afrika, Asien und Lateinamerika in der aktuellen Organisation des Sicherheitsrats absolut unterrepräsentiert sind. Die Erweiterung der ständigen Sitze - ohne Vetorecht - um Repräsentanten dieser Kontinente sollte nicht an der Konkurrenz der Staaten untereinander scheitern, wer die Interessen des Kontinents vertreten soll. Doch hat sich dieser Vorschlag, obwohl seit längerem diskutiert, bisher noch nicht durchgesetzt.

Anders sieht es mit dem Einsatz der UN-Generalversammlung aus, wenn der Sicherheitsrat durch die Uneinigkeit der Vetomächte blockiert ist. Diese Möglichkeit ist zwar nicht in der UN-Charta vorgesehen, hat sich jedoch die Generalversammlung schon 1950 mit ihrer berühmten Resolution »Uniting for Peace« geschaffen. Damals überwand sie so die Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrats, da die Sowjetunion den Abstimmungen über Korea fernblieb. Sie ist heute gewohnheitsrechtlich anerkannt. Zwangsmaßnahmen sind allerdings immer noch dem Sicherheitsrat vorbehalten, aber die Verankerung der Resolution in der UN-Charta könnte der Generalversammlung die Überwindung der Blockade des Sicherheitsrats ermöglichen.

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