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»Zwingende Vorschriften« zum Kehlschnitt

Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob Muslime in Deutschland Tiere ohne Betäubung schlachten dürfen

Mit Spannung hat Rüstem Altinküpe (33) aus dem hessischen Aßlar diesen 15. Januar erwartet. Denn der heutige Spruch des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe entscheidet wesentlich darüber, ob die Zukunft seines Geschäfts eine blühende sein wird. Der Muslim Altinküpe gehört einer streng ausgerichteten sunnitischen Glaubensrichtung an und isst deshalb nur Fleisch, dass von geschächteten Tieren st...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/11101.zwingende-vorschriften-zum-kehlschnitt.html

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