• Berlin
  • Polizei-Schießstände

3,3 Millionen für erkrankte Beamte

Studie zu Schießstandskandal liefert aber keine Beweise für Erkrankungen durch Giftstoffe

  • Philip Blees
  • Lesedauer: 3 Min.

Wer am vergangenen Jahreswechsel der verbreiteten Silvester-Tradition folgen und Blei in Wasser gießen wollte, stand vor einem Problem: Dieser Zeitvertreib war nicht möglich, das Spielzeug verboten. Der Grund: Beim Erhitzen des Metalls werden giftige Dämpfe freigesetzt, die die Gesundheit schädigen können. Ein Problem, mit dem auch Polizisten in ihrem Berufsleben konfrontiert sind. Die Beamten schießen regelmäßig mit bleihaltiger Munition - im Einsatz, vor allem aber beim Training auf Schießständen.

Für die Erkrankungen, die sie aufgrund von technischen Mängeln der Schießanlagen erlitten haben, sollen die Beamten nun entschädigt werden. »Insgesamt kommen wir auf eine Auszahlungssumme von 3,3 Millionen Euro«, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. »Wir stehen zu unserer Verantwortung.« Kritiker mahnte er jedoch zur Contenance. Der kausale Zusammenhang zwischen dem Training an bestimmten Schießständen und den Erkrankungen sei oft nicht nachweisbar, würde von einigen allerdings behauptet. »Wir können aber nicht Wissen durch Glauben ersetzen.« Über Entschädigung entscheide die Plausibilität der Erkrankung.

Eine Bewertungskommission habe sich seit Sommer 2018 der Sache angenommen und Fälle von Betroffenen daraufhin geprüft. 785 Anträge von Polizeibeamten seien an sie übermittelt worden, davon habe sie bei 485 Entschädigungsansprüche anerkannt. »Es ist schon auch ein gewisser Ausdruck von Fürsorglichkeit«, sagte Monika Paulat, die die dreiköpfige Kommission leitete.

Das macht sich auch in den genehmigten Summen bemerkbar: Zwischen 3000 und 80 000 Euro zahlt nun der Senat an die Betroffenen. Wie viel jeder bekommt, hängt unter anderem von der Schwere der Krankheitsbilder ab. In 326 Fällen sind akute Beschwerden festgestellt worden, die nun mit 3000 Euro entschädigt werden. In einem Fall wird wegen besonderer Schwere die Höchstsumme von 80 000 Euro bezahlt. Dabei sei man laut Paulat sehr kulant vorgegangen: Die nötige Plausibilität wurde oft anerkannt. »In den allermeisten Fällen ohne Belege.« Dazu kam es, nachdem sich die Kommission, der neben der Juristin Paulat auch zwei Mediziner angehörten, unter anderem vor Ort ein umfassendes Bild über die Lage gemacht hatte.

»Wir sind nicht befriedigt von den Ergebnissen«, erklärte dagegen Karsten Loest vom Verein »B.I.S.S.«, der die Betroffenen vertritt. Die Gutachtenlage sei eindeutig: die technischen Voraussetzungen auf den Schießständen seien »miserabel«. Die Verantwortlichen hätten das schon länger gewusst. Obwohl schon 2005 der damalige Polizeipräsident von Hinweisen auf die Mängel gesprochen habe, seien die Anlagen erst 2013 geschlossen worden. Für Loest, der einst selbst beim Spezialeinsatzkommando war, ist auch die Anzahl der Anerkennungen noch nicht ausreichend. Viele Kollegen seien aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt worden.

Einer Studie der Charité zufolge sei es nicht möglich gewesen, eine Kausalität zwischen der Tätigkeit auf den Schießständen und den späteren Erkrankungen zu belegen. Laut Rudolf Tauber von der Universitätsklinik habe lediglich eine erhöhte »subjektive Belastung der Atemwege« bei Beamten, die viel geschossen haben, festgestellt werden können.

»Soweit ich weiß sind bisher schon zwei Millionen Euro ausgezahlt«, erklärte Paulat vor den Ausschussmitgliedern. Ob auch noch Gerichtsverfahren in dem Fall auf den Senat zukommen, könne nicht gesagt werden, die Erfolgsaussichten seien umstritten: »Es wird schwierig werden.«

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