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Studie: Mietpreisbremse wirkt kaum - und soll doch verlängert werden
Ohne die Bremse wären Bestandsmieten in beliebten Wohngegenden gerade einmal zwei bis vier Prozent höher.
Zugleich führte die Preisbremse laut DIW dazu, dass die Mieten für Neubauten, die von der Regelung ausgenommen sind, stärker als zuvor anzogen. Durchschnittsverdiener können es sich einer Studie zufolge kaum noch leisten, eine Neubauwohnungen zu mieten. In vielen Städten müssten sie mehr als 27 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Kaltmiete aufbringen, ergab die Datenauswertung des Immobilienmarktspezialisten Empirica im Auftrag des ARD-Magazins »Panorama«. Ein Wert über 27 Prozent gilt Experten als problematisch, weil dann nur noch relativ wenig Geld für die sonstige Lebensführung übrig bleibt.
DIW-Experte Michelsen sagte, zugleich lohne es sich jetzt aber auch mehr, in Neubauten zu investieren. In Gemeinden mit Mietpreisbremse ließen sich positive Effekte auf die Zahl neuer, zum Bau genehmigter Wohnungen erkennen.
Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 eingeführt, um die rasant steigenden Mieten in beliebten Wohngegenden einzudämmen. Ihr Kern ist, dass die Miete bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen gibt es bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war. Mieterverbände kritisieren, dass sich viele Vermieter nicht an die Regelung halten. Auch Kommunalverbände zweifeln an der Wirkung.
Barley dagegen zeigte sich zufrieden mit dem Effekt. Zugleich betonte sie allerdings, die Mietpreisbremse alleine könne den Markt nicht heilen. »Die Situation in den Städten ist nach wie vor angespannt«, sagte sie. Deshalb müsse die Mietpreisbremse nicht nur über 2020 hinaus verlängert werden. Zusätzlich sei aber mehr Neubau und auch mehr sozialer Wohnungsbau nötig. Im Frühjahr will Barley einen Entwurf zur Verlängerung der Preisbremse vorlegen.
Außerdem soll die Qualität der Mietspiegel durch gesetzliche Mindestanforderungen verbessert werden. Mietspiegel zeigen die ortsübliche Vergleichsmiete an, damit stellten sie »Waffengleichheit« zwischen Vermietern und Mietern her, sagte Barley.
Seit Einführung der Preisbremse sind Dutzende Mieter - vor allem in Berlin - gegen ihre Vermieter vor Gericht gezogen. In etwa drei von vier Verfahren waren sie laut Justizministerium zumindest teilweise erfolgreich. Nach einer Auswertung aller von den Gerichten veröffentlichten Verfahren konnten die Kläger ihre Miete dadurch im Schnitt um 167 Euro mindern, im Extremfall sogar um 650 Euro. nd/dpa
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