Verfassungsklage wegen Video-Volksbegehren

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Im Zusammenhang mit dem geplanten Volksbegehren für mehr Videoüberwachung hat der CDU-Politiker Stefan Evers Verfassungsklage eingereicht. Er will damit Einsicht in Akten der Verwaltung rund um das Volksbegehren erzwingen, die ihm die Innenverwaltung verwehrt hat. Evers hat nach eigenen Worten den Verdacht, dass der rot-rot-grüne Senat das Volksbegehren aus politischen Gründen verhindern oder verzögern wolle. Die Innenverwaltung wies die Vorwürfe zurück. Die Initiative für mehr Videoüberwachung hatte im Vorjahr etwa 25 000 Unterschriften gesammelt und damit die erste Hürde für ein Volksbegehren genommen. Allerdings hält der Senat das Begehren für »rechtlich unzulässig und politisch verfehlt« und lässt daher die Zulässigkeit vom Verfassungsgerichtshof prüfen. dpa/nd

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