Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Aufnahme der eigene Kinder

Mietrechtlicher Tipp

Der Mieter einer großen Wohnung darf auch dann ein eigenes Kind aufnehmen, wenn es volljährig ist und bereits einen eigenen Hausstand geführt hat. Eine Vermietererlaubnis ist nicht erforderlich.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1111015.aufnahme-der-eigene-kinder.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.