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Aufnahme der eigene Kinder
Mietrechtlicher Tipp
Der Mieter einer großen Wohnung darf auch dann ein eigenes Kind aufnehmen, wenn es volljährig ist und bereits einen eigenen Hausstand geführt hat. Eine Vermietererlaubnis ist nicht erforderlich.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1111015.aufnahme-der-eigene-kinder.html
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