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Keine gute Miene zum bösen Spiel

Im Streit von SPD und LINKE über das Personal des Verfassungsschutzes kann nur eine Seite das Gesicht wahren

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 4 Min.

»Warten Sie den morgigen Tag ab«, wiegelte Linksfraktionschef Ralf Christoffers am Dienstag Fragen nach der Zukunft der rot-roten Koalition in Brandenburg ab. Nun ist morgen gestern, und im Koalitionsstreit um die von Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) selbstherrlich angekündigte Personalverstärkung beim Verfassungsschutz ist keine Lösung in Sicht. Auf dringende Nachfragen der Opposition am Mittwoch in der Landtagssitzung ließ sich Staatskanzleichef Martin Gorholt (SPD) lediglich entlocken, dass »bis Ende Februar« eine Lösung gefunden werde.

Das wäre der letztmögliche Termin, denn vom 1. März an will der Innenminister mit der Einstellung von zusätzlichen 27 Verfassungsschützern beginnen, den Personalbestand des Geheimdienstes so auf 120 Stellen aufstocken. Möglich erscheint ihm das durch eine Umschichtung von nicht besetzten Stellen bei der Polizei. Als dieser Plan am Freitag bekannt wurde, sah sich die LINKE übergangen. Sie empfand das Vorpreschen des Innenministers als Vertrauensbruch und als Verstoß gegen das Haushaltsrecht.

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Dieser Streit ist nicht irgendein Konflikt, wie er unter Koalitionspartnern immer wieder mal vorkommt und durch einen Kompromiss relativ unkompliziert beigelegt werden kann. Denn wie die Sache auch immer ausgehen mag, es kann hier eigentlich nur einen Gewinner und einen Verlierer geben - und dies sieben Monate vor der Landtagswahl. Es handelt sich darum, welches Bild die beiden Koalitionspartner kurz vor dem Wahltermin abgeben. Immerhin endet eine Legislaturperiode, in denen SPD und LINKE gemeinsam einiges nicht gelungen ist - die Kreisgebietsreform zum Beispiel. Genüsslich bohrte die Opposition am Mittwoch in der Wunde. Der fraktionslose, früher der SPD angehörende Abgeordnete Christoph Schulze zitierte aus einem Schreiben von Finanzminister Christian Görke (LINKE) an seinen »Kollegen«, den Innenminister Schröter. Darin war von einer »klaren Missachtung des Haushaltsgrundlagen des Landes« die Rede. Schulze verlas für die erkrankte, ebenfalls fraktionslose Abgeordneten Iris Schülzke eine Anfrage, in der es darum ging, dass die Zahl der gewaltbereiten Extremisten gestiegen sei. Schülzke zitierte in ihrer Anfrage Ex-Verfassungsschutzchef Carlo Weber, der Geheimdienst in Brandenburg habe das gewaltbereite Klientel »nicht so auf dem Schirm«.

Nach Überzeugung von Grünen-Fraktionschef Axel Vogel steht dem Finanzminister »üblicherweise« in dergleichen Personalfragen ein Vetorecht zu. Inwieweit habe dieses Veto auf die Absichten des Innenministers eine aufschiebende Wirkung, wollte Vogel wissen.

Für die CDU erinnerte der Abgeordnete Steven Bretz daran, dass seine Fraktion in der Vergangenheit eine Verstärkung der Verfassungsschutzes um 30 Stellen gefordert habe. Nun sehe Finanzminister Görke im Vorgehen von Innenminister Schröter einen rechtswidrigen Vorgang, weil laut einem »klaren Regelwerk« die Zustimmung des Finanzministers notwendig sei, sagte Bretz. Görke nenne die Handlungsweise des Innenministers »eigenmächtig« und »unverfroren«. Der Innenminister fühlt sich aber im Recht. Da wollte Bretz wissen: Was gilt denn nun?

Weder Innenminister Schröter noch Finanzminister Görke traten zur Beantwortung dieser Fragen ans Mikrofon, sondern Staatskanzleichef Martin Gorholt (SPD). Für den CDU-Politiker Bretz war es bezeichnend, dass Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), der im Saale anwesend war, seinen Staatskanzleichef vorschicke, »um zum Volk zu sprechen«.

Er wolle angesichts der vielen Meldungen über eine Regierungs- und Koalitionskrise »nichts herunterspielen«, beteuerte Gorholt. »Meinungsverschiedenheiten gibt es in jeder Koalition.«

Dennoch sei die rot-rote Regierung derzeit handlungsfähig, was sich nicht zuletzt am Dienstag in der Verabschiedung einer gemeinsamen Landesplanung mit dem Land Berlin gezeigt habe. Es sei unabweisbar, dass der Verfassungsschutz in Stärke und Struktur den heutigen Anforderungen gewachsen sein müsse, zumal nicht alle in Brandenburg es schätzen, in einem freien und demokratischen Land zu leben. Auch erinnerte Gorholt an die Koalitionsvereinbarung, Erkenntnisse der NSU-Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern in ein brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz einfließen zu lassen. Danach stellte der Staatskanzleichef den Konflikt lediglich noch einmal dar und fügte hinzu, dass »in den nächsten Tagen« eine Lösung gefunden werde.

Übrigens ist es aber genau das, was die LINKE so ärgert, dass der Innenminister nicht die Ergebnisse des NSU-Ausschusses habe abwarten wollen. Der Landesvorstand der Linkspartei hat sich am Dienstagabend mit der Angelegenheit befasst und eine Erklärung beschlossen. Darin heißt es, im Koalitionsvertrag mit der SPD sei vereinbart, Schlussfolgerungen der verschiedenen NSU-Untersuchungsausschüssen im Verfassungsschutzgesetz zu verankern. Der Innenminister habe »in den letzten Monaten nur einen sehr zögerlichen Beitrag zur Umsetzung der Konsequenzen« aus den NSU-Ausschüssen geleistet. »Durch seine einseitigen, unabgestimmten Personalmaßnahmen missachtet er das Parlament. Diese Provokation weisen wir zurück. Derartige Entscheidungen führen zu einem Vertrauensverlust innerhalb der Koalition und erschweren die Arbeit - sie können diese sogar unmöglich machen.«

Inhaltliche Differenzen in der Frage der inneren Sicherheit seien nicht neu, steht in der Erklärung. Das politische Anliegen der Linkspartei bei der Zustimmung zum Koalitionsvertrag auch in dieser Frage »war und bleibt es«, Konsequenzen aus dem NSU-Ausschuss des Landtags zu ziehen. Dabei gehe es um die Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle des Geheimdienstes inklusive Einsetzung eines Bevollmächtigten der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags und um die Einführung einer unabhängigen Innenrevision beim Verfassungsschutz. Weiterhin: »Wenn schon nicht auf den Einsatz von V-Leuten verzichtet werden kann, muss dieser mindestens strengsten gesetzlichen Regelungen unterworfen werden.« Außerdem soll sich der Geheimdienst auf seine Kernaufgabe, die Gefahrenabwehr, konzentrieren und sich aus der politischen Bildung heraushalten.

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