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Klatsche für Lohngleichheit
Berliner Landesarbeitsgericht weist Klage von Journalistin zurück
Die Frontal-21-Reporterin Birte Meier ist erneut vor Gericht mit ihrer Klage auf gleiche Bezahlung gescheitert. Sie hatte moniert, weniger Geld als ihre männlichen Kollegen zu bekommen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg wies die Klage am Dienstag zurück. Zuvor war Meier schon in erster Instanz beim Arbeitsgericht gescheitert. In einer Erklärung des LAG hieß es, Meier »habe keine ausreichenden tatsächlichen Hinweise für eine Benachteiligung bei der Vergütung wegen ihres Geschlechts vorgetragen«. Sie könne deshalb weder eine weitere Vergütung noch eine Entschädigung oder Schadenersatz fordern.
Für Nora Markard, Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), deren Verband Meier vor Gericht vertritt, ist das ein »katastrophaler Ausgang für die Gleichstellung von Frauen beim Lohn«, wie sie dem »nd« sagte. Ihr Vorwurf: Die Richterin am Landesarbeitsgericht habe die strukturellen Diskriminierungen der Journalistin nicht gelten lassen. »Ihrer Logik zufolge hätte Meier einen Zettel vorlegen müssen, auf dem explizit steht: ›Wir geben Meier weniger, weil sie eine Frau ist‹.« Alles andere, wäre nicht als Diskriminierung wegen ihres Geschlechts von der Richterin gewertet worden. Meier habe vor Gericht zahlreiche Belege vorgelegt, die ihre Benachteiligung gegenüber männlichen Kollegen belegten.
Zudem offenbart das Urteil erhebliche Lücken im Entgelttransparenzgesetz – dem Vorstoß der Bundesregierung für mehr Lohngleichheit. Denn das Gericht nahm an, dass Meier als feste freie Mitarbeiterin von Frontal 21 nicht unter das Gesetz fällt. In dem Gesetz ist tatsächlich auch nur von »Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen« die Rede, nicht von Selbstständigen. Somit stehe der Journalistin kein Auskunftsanspruch nach dem Gesetz zu, befand das Gericht.
Meiers Anwältin Chris Ambrosi, ebenfalls von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hatte sich dagegen vor Gericht auf das europäische Recht auf Entgeltgleichheit, Artikel 157 im EU-Vertrag, berufen. Darin heißt es, dass Beschäftigte nicht nach dem Anstellungsverhältnis bezahlt werden müssen, sondern abhängig von der Tätigkeit, die sie ausüben. Da Meier als feste-freie Mitarbeiterin beim ZDF nachweislich die gleiche Arbeit erledige, wie ihre Kollegen, sei sie gleich zu behandeln, so Ambrosi.
Markard beklagt: »Der Entgeltgleichheitsgrundsatz existiert in Deutschland nur auf dem Papier.« Sie zeigte sich verwundert darüber, dass das europäische Recht nicht im nationalen Rahmen angewandt werde. Insgesamt befürchtet sie von dem Urteil eine verheerende Signalwirkung: »Selbst wenn Frauen in Zukunft durch das Entgelttransparenzgesetz wissen, dass sie weniger verdienen, werden wohl die wenigsten bei so einer Ausgangslage vor Gericht ziehen, um ihr Recht durchzusetzen.«
Unterstützung erhält die Journalistin dabei auch von Teilen der Politik. Gegenüber »neues deutschland« sagte die frauenpolitische Sprecherin der LINKEN, Cornelia Möhring: »Meier hat zahlreiche Beispiele von Kollegen vorgelegt, die mehr Gehalt erhalten als sie. Eigentlich müsste das ZDF belegen, aus welchen Gründen es die männlichen Mitarbeiter besser bezahlt. Die Gründe würden mich sehr interessieren - die Qualifikation und die Berufserfahrung können es ja nicht sein.« Der Sender musste vor Gericht keinen Nachweis darüber erbringen, warum er Meier schlechter bezahlte, die Beweislast lag bei der Journalistin.
Möhring forderte gegenüber »nd« ein Entgeltgerechtigkeitsgesetz nach dem Vorbild Islands: »Jeder Betrieb muss einen Index entwickeln, mit dem nachgewiesen wird, dass Frauen wie Männer gleich bezahlt werden. Wird der Index nicht vorgelegt oder gibt es ungleiche Bezahlung, wird eine Geldstrafe für jeden Tag erhoben, bis der Mangel abgestellt ist. Eine solche Beweislastumkehr brauchen wir auch in Deutschland.«
Das ZDF hatte nach dem Urteil in erster Instanz erklärt, die Reporterin sei »rechtmäßig und tarifkonform« vergütet worden. Die Vergütung der freien und festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDF sei weitgehend durch Tarifverträge bestimmt. Geschlecht, Alter oder Religion spielten dabei keine Rolle.
Das Landesarbeitsgericht hat im Punkt des Entgelttransparenzgesetzes Revision zugelassen. Meiers Anwältinnen wollen jedoch auch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde prüfen.
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