Kinder wechseln, Unterhalt endet?

Rechtsausschuss hört Anträge von FDP und LINKEN zur Betreuung von Trennungskindern

  • Lisa Yashodhara Haller
  • Lesedauer: 3 Min.

Vätern, die für ihre Kinder keinen Unterhalt zahlen, den Führerschein zu entziehen, war ein Vorschlag der SPD. Die gemeinsame Erziehung durch beide Eltern gesetzlich vorschreiben, das wollen FDP und die Väterlobby. Über das emotional aufgeladene Thema, wie und wo Kinder nach einer Trennung leben sollen, berät diesen Mittwoch der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag. Neben dem der FDP liegt dort auch ein Antrag der LINKEN vor.

Offiziell geht es der FDP um das Wechselmodell. Auf freiwilliger Basis ist dies bereits heute möglich. Väter, die für ihre Kinder da sein wollen und sich darüber mit den Müttern einig sind, können das. Zwischen fünf und 15 Prozent getrennt lebender Eltern wechseln sich dabei regelmäßig ab - mit steigender Tendenz. Das funktioniert entweder unter im Rahmen der Doppelresidenz; dabei pendeln die Kinder zwischen zwei Haushalten der getrennten Eltern oder im Rahmen des »Nestmodells«, bei dem die Kinder dauerhaft in der selben Wohnung leben, in die der jeweilige Elternteil für die Betreuung einzieht.

Tatsächlich geht es beim Wechselmodell auch um den alten Zankapfel Unterhalt. Das Bürgerliche Gesetzbuch geht hier immer noch von der Kinderbetreuung durch die Hausfrau aus. Der betreuende Elternteil lässt das Kind an seinem Lebensstandard partizipieren und begleicht so die Unterhaltsschuld. Barunterhalt muss hingegen nur derjenige zahlen, der sein Kind nicht regelmäßig betreut. Wenn, wie im Wechselmodell, offiziell beide Eltern dafür verantwortlich sind, würde für eine ganze Menge Väter die Unterhaltspflicht wegfallen. Zwar wurde mit einem Urteil 2014 entschieden, dass im Falle einer nahezu paritätischen Aufteilung der Betreuungszeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, doch dies ist in der Realität selten der Fall. Der FDP-Vorschlag erfolgt in einer Situation, in der Vollzeitstellen sowie mangelnde Kitaplätze dazu führen, dass immer noch oft eine Person auf Erwerbsarbeit verzichtet, um die Kinder zu betreuen. De facto lebt auch nach Trennungen der Großteil der Kinder - laut Angaben des »Spiegels« 73 Prozent - überwiegend bei der Mutter. Auch das ist ein Grund für den realen Gender Pay Gap.

Nur wenige Väter arbeiten Teilzeit, um ihre Kinder betreuen zu können. Hinzu kommt, dass Frauen, die während der Ehe oder Beziehung zu Hause beim Kind geblieben sind, es auch aufgrund dieser Lücke im Erwerbslebenslauf später oft schwerer haben, wieder eine ausreichend gut bezahlte Teilzeitstelle zu finden.

Die familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katrin Werner, kritisierte: »Für das Wechselmodell existiert bisher keine tragfähige Regelung, die die Unterhaltsregelung für dieses Umgangsmodell festschreibt.« Sie sagte anlässlich der Debatte im Rechtsausschuss: »Das Wechselmodell ist sehr voraussetzungsreich: Kindeswille, hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern, sichere Bindung des Kindes zu beiden Eltern.« Wenn das nicht gegeben ist, sollte dieses Lebensmodell laut Werner nicht gegen den Willen der Kinder oder Eltern aufgezwungen werden. Sie und ihre Fraktion wollen stattdessen: »Familien in der Entscheidungsfindung besser unterstützen und begleiten. Dazu sind unter anderem eine bessere Ausstattung der Jugendämter und mehr Mediatorinnen und Mediatoren notwendig«, so Werner.

Zur Frage des Kindeswohls gab bereits 2010 eine Studie von Jennifer McIntosh Aufschluss. Die Auswirkungen von Trennungsmodellen hängen demnach auch vom Alter ab. Gerade jüngere Kinder im Alter bis vier Jahre können laut der Studie das häufige Wechseln durchaus als Stress erleben. Im Antrag der Linksfraktion heißt es zudem: »Entscheidend ist die sichere Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen. Ist diese vor der Trennung nicht gegeben, ist eine Verbesserung im Zuge des Wechselmodells unwahrscheinlich.« Ein Termin für die zweite und dritte Lesung der Anträge, bei dem der Bundestag abstimmt, steht noch nicht fest.

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