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  • Berliner Mietendeckel

Mietendeckel juristisch weiter gestützt

Verwaltungsrichter hält die Einführung von Mietobergrenzen auf Landesebene für möglich

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Berliner Verwaltungsrichter Max Putzer hält die Einführung von Mietobergrenzen auf Landesebene für möglich. Das geht aus einem an diesem Freitag in der »Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht« erschienenen Aufsatz des Juristen hervor. Es stehe dem Berliner Landesgesetzgeber »kompetenzrechtlich frei, einen - dem öffentlichen Recht zuzuordnenden - pauschalen Mietendeckel für Teilbereiche oder das gesamte Stadtgebiet, gegebenenfalls gestaffelt nach Wohnraumtyp, einzuführen«, lautet Putzers Fazit.

Da eine Mietenbegrenzung einen Eingriff darstellt, auch wenn sie die Substanz des Eigentums unberührt lasse, so Putzer, könnten diese »Regelungen der Wohnungszwangswirtschaft nicht dauerhaft gelten«. Das entspreche auch der Auffassung des Bundesgesetzgebers aus der Nachkriegszeit. »Sobald für die Bevölkerung hinreichender, bezahlbarer Wohnraum geschaffen ist, wäre eine pauschale Mietobergrenze nicht mehr erforderlich«, schreibt Putzer. Ob dieser Zustand jemals eintreffen wird, die Mietobergrenzen also überflüssig werden, darf zumindest bezweifelt werden. Für West-Berlin wurde eine entsprechende Regelung erst nach vielen Jahrzehnten Bestand im Jahr 1987 von CDU und FDP aufgehoben - unter großem Protest.

Der Verwaltungsrichter bezieht sich damit auf einen Aufsatz des Juristen Peter Weber, der im November in der »Juristenzeitung« erschienen war. Seine These: Berlin und jedes andere Bundesland könnte selbstständig die Mietpreislawine aufhalten. Denn mit der Föderalismusreform 2006 ist die Zuständigkeit für das Wohnungswesen auf die Länder übergegangen.

Bei SPD-Mitgliedern aus Mitte rund um die Bundestagsabgeordnete Eva Högl ist die Idee von Peter Weber auf fruchtbaren Boden gefallen. Sie hatten im Januar ein Konzept für einen »Berliner Mietendeckel« vorgestellt. Die Koalitionspartner LINKE und Grüne haben zunächst vorsichtig reagiert, da sie eine intensive rechtliche Prüfung für ratsam hielten.

Die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) äußerte sich bisher eher vorsichtig zu den Umsetzungschancen. Sie hat über ihre Verwaltung ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das eigentlich Ende Februar vorliegen sollte. Auf Anfrage konnte die Verwaltung nicht beantworten, wann die juristische Einschätzung vorgelegt wird.

Gut möglich, dass weitere juristische Abstimmungen abgewartet werden. Für kommenden Mittwoch ist ein hochkarätig besetztes internes Forum terminiert, an dem nach nd-Informationen auch Wohn-Staatssekretär Sebastian Scheel (LINKE) teilnehmen soll. Letztlich könnte es sogar bis Mitte März dauern, bis das Gutachten veröffentlicht wird.

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