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Hartz-IV-Klagen erreichen Höchststand
Verwaltungs- und Sozialgerichte mit vielen Altfällen überlastet
Potsdam. Die Brandenburger Sozialgerichte hatten im vergangenen Jahr bundesweit den höchsten Bestand an sogenannten Hartz-IV-Klagen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht, waren 2018 durchschnittlich pro Monat mehr als 19 100 solcher Klagen anhängig. Rund 7600 Klagen wurden von den Gerichten abschließend entschieden. Davon wurde gut 3000 stattgegeben oder teilweise stattgegeben, somit waren 39,7 Prozent erfolgreich. In fünf Jobcentern war sogar mehr als die Hälfte der Klagen erfolgreich.
Bei der Laufzeit der Verfahren liegt Brandenburg bundesweit auf dem letzten Platz. Während diese im gesamten Bundesgebiet nach den jüngsten Zahlen aus dem Jahr 2017 durchschnittlich 15,4 Monate dauerten, liefen sie an den Brandenburgischen Sozialgerichten durchschnittlich über 23,1 Monate.
Für die meisten Betroffenen sei der Bezug von Hartz-IV »mit einem bürokratischen Alptraum und dem Verlust von Würde verbunden«, sagte der Potsdamer AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer. »Wenn wie in Teltow-Fläming oder Potsdam mehr als die Hälfte aller Hartz-IV-Klagen erfolgreich sind, dann gehört die Leistungsbewilligung ganz offensichtlich auf den Prüfstand«, meinte er. »Es kann nicht sein, dass sich Arbeitsuchende oder Aufstocker neben der Bewältigung ihrer Lebenssituation fast zwei Jahre vor Gericht mit einer Behörde streiten müssen, die zuhauf fehlerhafte Bescheide erstellt.«
Laut der Übersicht in der Antwort der Bundesregierung gibt es in Brandenburg auch überdurchschnittlich viel Klagen von Hartz-IV-Empfängern. Die mehr als 19 100 Klagen entsprechen einem Anteil von 17 Prozent aller knapp 113 000 Haushalte mit Leistungsempfängern. Im gesamten Bundesgebiet lag dieser Anteil bei 5,7 Prozent. dpa/nd
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