Land muss Leag keine Entschädigung zahlen

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Potsdam. Das Land Brandenburg muss aus Sicht des Wirtschaftsministeriums dem Braunkohlekonzern Leag keine Entschädigung zahlen, wenn die Erweiterung des Tagebaus Welzow Süd II abgesagt wird. Allein der 2014 beschlossenen Braunkohleplan sei noch keine Genehmigung, »so dass dessen Aufhebung oder Änderung allein nicht zu Entschädigungsansprüchen führt«, erklärte das Ministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grüne-Fraktion. Zuerst hatte die »Märkische Allgemeine« berichtet. Solche Ansprüche könnten erst entstehen, wenn Genehmigungen, also etwa Betriebsplanzulassungen, widerrufen würden, erklärte das Ministerium. Über die Erweiterung des Tagebaus will die Leag erst 2020 entscheiden. Im jetzigen Teilabschnitt I des Tagebaus Welzow-Süd wird es voraussichtlich Mitte der 2030er Jahre keine Kohle mehr geben. Sollte Welzow Süd II abgebaggert werden, müssten der Ort Proschim und Teile von Welzow mit mehreren hundert Einwohnern umgesiedelt werden. »Der Tagebau ist energiepolitisch nicht mehr erforderlich«, sagte die Landtagsabgeordnete der Grünen, Heide Schinowsky. dpa/nd

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