Werbung
  • Politik
  • Mietpreisbremse in Hessen

Mieter bekommen keinen Schadenersatz vom Land

Landgericht Hessen urteilt: Gesetzgeber muss für unwirksame Mietpreisbremse nicht haften

  • Lesedauer: 2 Min.

Frankfurt am Main. Mieter bekommen keinen Schadenersatz vom Land Hessen, obwohl es bei der Verordnung der Mietpreisbremse Fehler gemacht hat. Wie das Landgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte, haftet der Gesetzgeber grundsätzlich nicht gegenüber einzelnen Bürgern.

Das Landgericht hatte vor rund einem Jahr festgestellt, dass die sogenannte Mietpreisbegrenzungsverordnung in Hessen unwirksam ist. Der Gesetzgeber habe die Verordnung nicht ordnungsgemäß begründet. (Aktenzeichen 2-04 O 307/18)

Einzelne Mieter haben aber dennoch keinen Anspruch auf Entschädigung für ihrer Ansicht nach zu viel gezahlte Miete, wie das Landgericht am Montag mitteilte. Der Gesetzgeber hafte grundsätzlich nur gegenüber der Allgemeinheit. Ausnahmen könnte es geben, wenn die Normen »nach dem Adressatenkreis und Regelungsinhalt eine besondere Berücksichtigung konkreter Interessen einzelner Bürger erfordern«. Das sei etwa bei Bebauungsplänen der Fall, die sich nur auf den Teil einer Gemeinde beziehen.

Die Mietpreisbremse habe jedoch 15 Gemeinden umfasst, mit bereits 1,5 Millionen Einwohnern in ihren fünf einwohnerstärksten Kommunen. Der Kreis der Betroffenen sei daher nicht eingeengt, so dass es keine besondere Beziehung zwischen Verordnung und bestimmten Betroffenen gebe.

Im konkreten Fall hatten Mieter geklagt, weil sie für ihre Wohnung 11,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter zahlen mussten. Die ortsübliche Vergleichsmiete lag bei 7,45 Euro. Sie forderten erfolglos die Rückzahlung zu viel gezahlter Miete beziehungsweise eine Mietsenkung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Mieter können binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. AFP/nd

App »nd.Digital«

In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!