Ex-AfD-Mann inszeniert sich als Opfer

Prozess in Fulda: Bewährungs- und Geldstrafe für üblen Streich gegen linken Aktivisten

  • Marcel Richters
  • Lesedauer: 3 Min.

Im Prozess gegen den ehemaligen AfD-Politiker Toni R. vor dem Amtsgericht Fulda ist am Donnerstag das Urteil gefallen. Der Prozess hatte Intrigen und Streit im AfD-Kreisverbands Fulda offenbart.

R. war wegen Missbrauch des Notrufs und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Richter am Amtsgericht Fulda befand ihn schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Monate und eine Geldstrafe von 1200 Euro gefordert. Für die Entscheidung des Gerichts war vor allem die Aussage der Zeugin Hedwig B. ausschlaggebend.

R. hat nach Überzeugung des Gerichts am 11. Februar 2017 von einer Telefonzelle aus die Polizei angerufen, sich als der linke Fuldaer Aktivist Andreas Goerke ausgegeben und behauptet, er habe seine Ehefrau erschossen. Daraufhin hatten bewaffnete Beamte Goerke im Rahmen eines Großeinsatzes vorläufig festgenommen. Erst nach mehrstündigem Verhör war der Gewerkschafter freigelassen worden. Der Mord hatte sich als Erfindung herausgestellt.

Während des ersten Prozesstages hatte der 36-Jährige die Vorwürfe bestritten und sich als Opfer einer Intrige dargestellt. Im AfD-Kreisverband Fulda habe es zur Zeit der Tat zwei Lager gegeben, die Belastungszeugen Hedwig B. und Heiko L. hätten zum einen, er zum anderen gehört, sagte er. Er warf den beiden vor, sich an ihm rächen zu wollen. Verteidiger Michael Euler sagte, mit den Vorwürfen gegen seinen Mandanten habe dem ehemaligen Kreissprecher der Partei, Dietmar Vey, geschadet werden sollen. Auf welche Weise konnte der Anwalt nicht plausibel machen.

Auf Heiko L., der inzwischen nicht mehr AfD-Mitglied ist, hatte es vor Prozessbeginn einen Übergriff gegeben. Zwei Maskierte hatten ihn überfallen, geschlagen und ihn bedroht. Dennoch ließ sich der 44-Jährige nicht von seiner Aussage abbringen.

Die wichtigste Zeugin aber war Hedwig B. Gegenüber der 62-Jährigen soll R. den Anruf zugegeben haben. Die Frau war zum Tatzeitpunkt ebenfalls Mitglied der AfD. Ihr gegenüber soll R. mit der Tat regelrecht geprahlt haben. Am Tag darauf will sie ihm ins Gewissen geredet und ihn ermahnt haben, so etwas nicht noch einmal zu tun. Daraufhin, sagte B., habe R. sie gebeten, die Geschichte für sich zu behalten. Daran habe sie sich zunächst gehalten. Doch etwas mehr als ein Jahr nach der Tat sei sie von einer Parteifreundin, die von dem Fall erfahren hatte, gedrängt worden, Anzeige gegen R. zu erstatten, sagte B.

Die beiden Frauen vertrauten sich Martin Hohmann an, seit Anfang dieses Jahres Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes. Hohmann war wegen antisemitischer Äußerungen 2004 aus der CDU ausgeschlossen worden und sitzt seit 2017 für die AfD im Bundestag. Der Jurist riet den Parteifreundinnen von einer Anzeige ab. Das könne der AfD schaden, habe er gemeint und sie damit beruhigt, keine Mit-, sondern nur »Nachwisserin« zu sein, sagte Hedwig B. aus. Dennoch entschied sie sich im April 2018 zur Anzeige. Sie bestätigte im Prozess, sie habe die Stimme von R. eindeutig erkannt, als die Polizei ihr eine Aufnahme des Anrufs vorgespielt habe. Das Gericht bewertete ihre Aussage als glaubwürdig.

Parteifreunde sollen Toni R. noch vor Beginn der Ermittlungen gedrängt haben, die AfD zu verlassen. Er blieb aber zunächst in der Nachwuchsorganisation »Junge Alternative«. Seine Mitgliedschaft dort legte er erst im Mai 2018 nieder, nachdem die Ermittlungen gegen ihn öffentlich geworden waren.

Andreas Goerke trat in dem Prozess als Nebenkläger auf. Er ist Sprecher des Bündnisses »Fulda stellt sich quer«, das 2017 eine Veranstaltung der AfD verhindert hatte. Danach bekam Goerkes Familie immer wieder unerwünschte Post: NPD-Mitgliederwerbung, nicht bestellte Bücher oder Pornohefte. Zudem wurde sein damals 17-jähriger Sohn mit dem Tod bedroht. Wer hinter diesen und weiteren Taten steht, konnte bisher nicht aufgeklärt werden.

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