EEG-Umlage gilt nicht als staatliche Beihilfe
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, wonach das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 staatliche Beihilfen umfasste. Deutschland hatte gegen den Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 geklagt. Das EEG aus dem Jahr 2012 sah eine Förderung von Unternehmen vor, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Finanziert wurde dies über die EEG-Umlage. Der EuGH kam nun in dem jahrelangen Rechtsstreit um das frühere Gesetz zu dem Schluss, dass das Gericht der Europäischen Union die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen habe. AFP/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.