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Kunst unter Verdacht
Thüringer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Aktionskunstkollektiv wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung
Nach der Nachbildung des Holocaust-Mahnmals auf dem Nachbargrundstück des Thüringer AfD-Politikers, Björn Höcke, sieht sich die Berliner Künstlergruppe Zentrum für Politische Schönheit dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung ausgesetzt. Wie am Mittwoch bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera gegen die Künstlergruppe bereits seit 16 Monaten.
Publik geworden sind die Ermittlungen durch eine Antwort des Thüringer Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. In der Antwort steht unter Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129: Aufnahme der Ermittlungen 29.11.2017, Anzahl der Beschuldigten: Einer, Verfahrensgegenstand »Gruppierung von Aktionskünstlern«.
Wie das ZPS auf seiner Webseite erklärt, hat die Staatsanwaltschaft Gera gegenüber den Anwälten der Gruppe inzwischen bestätigt, dass es sich um Ermittlungen gegen das ZPS handelt. Akteneinsicht habe man allerdings nicht erhalten, so Stefan Pelzer, Sprecher des ZPS gegenüber »nd«. Er ist empört: »Wegen Paragraf 129 wurde gegen die RAF ermittelt. Strafrechtlich sind alle Mitglieder unserer Gruppe unbeschriebene Blätter.«
Netzpolitik.org weist in einem Artikel auf die zeitliche Nähe zwischen Björn Höckes Äußerung gegen die Aktionskünstler 2017 und der Aufnahme der Ermittlungen hin. Auf einer Veranstaltung des rechten Compact-Magazins hatte der völkische Nationalist gesagt, dass die Gruppe eine »kriminelle Vereinigung« sei. Kurz danach wurden die Ermittlungen eingeleitet. Ob es einen Zusammenhang zwischen Höckes Äußerung und dem Verfahren gibt sei aber unklar, berichtet das Webportal.
Hintergrund für Höckes Empörung waren zwei Aktionen des ZPS. Dieses hatte 2017 das Nachbargrundstück gegenüber des Privathauses des Thüringer AfD-Landeschefs angemietet und darauf das Holocaust-Mahnmal in einer Miniaturvariante nachgebaut. Anlass für die Aktion war eine Rede Höckes im Frühjahr 2017 in Dresden, in der er das Berliner Mahnmal als »Denkmal der Schande« bezeichnet hatte. Zudem hatte das Aktionskunstkollektiv eine Überwachung inszeniert, um zu entlarven, dass der AfD-Politiker sich zum Opfer stilisieren wolle.
Mehrere Gerichtsurteile aufgrund der ZPS-Aktion kamen später zu dem Schluss, dass die Inszenierung durch die Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Erneuten Ärger mit den Behörden hatte das Künstlerkollektiv Anfang März dieses Jahres. Durch eine Intervention des Bundesinnenministeriums wurde ein Auftritt von ZPS-Gründer Philipp Ruch auf dem Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung verhindert. Das Innenministerium behauptete, dass die Gruppe einer Spaltung der Gesellschaft Vorschub leiste. Ob dies der tatsächliche Grund war, bezweifelt die Gruppe angesichts der nun bekannt gewordenen Ermittlungen.
»Als Bürger haben wir auch ein Recht darauf, dass ordentlich ermittelt wird, auch um zu entlasten und nicht über ein Jahr ein Verfahren schlicht in der Schwebe zu halten. Uns drängt sich der Verdacht auf, dass es gar nicht um eine tatsächliche Ermittlung gegen uns geht, sondern darum, uns und unser Umfeld auszuspähen oder um der AfD einen Gefallen zu tun«, vermutet Pelzer.
Außerdem kritisiert er, dass die ZPS-Anwälte keinen Zugang zu Informationen erhalten würden. Daher fordert Pelzer die sofortige Einstellung des Verfahrens. Die Gruppe erwägt nun eine Schadensersatzklage gegen den Freistaat Thüringen.
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