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Maaßen und die AfD: keine uneingeschränkte Auskunft für die Presse

Ein Redaktuer des »Tagesspiegel« hatte Eilantrag gestellt / Oberverwaltungsgericht Münster gibt nur für eingeschränkte Auskunft grünes Licht

  • Lesedauer: 1 Min.

Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss einem Journalisten nach einem Gerichtsbeschluss nur eingeschränkt Auskunft zu Treffen seines früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Politikern geben. Auskünfte darüber, welche amtlichen Informationen und Einschätzungen Maaßen in Gesprächen mitgeteilt habe und ob ein Spionageverdachtsfall erörtert worden sei, dürfe der Journalist nicht verlangen, stellten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster in einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil fest.

Sie begründeten das mit schützenswerten Vertraulichkeitsinteressen. Beantwortet werden müssten dagegen unter anderem Fragen zu Ort und Zeit dieser Treffen und die Frage, ob dabei über Strömungen innerhalb der AfD gesprochen wurde. Ein »Tagesspiegel«-Redakteur hatte einen Eilantrag auf Auskunft zu Treffen Maaßens mit AfD-Politikern gestellt. Im vergangenen Jahr hatte das Bekanntwerden von Gesprächen Maaßens mit AfD-Politikern und Fragen nach ihrem Inhalt für Schlagzeilen gesorgt.

Mit ihrem Beschluss gaben die OVG-Richter der Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln teilweise statt. Die Verwaltungsrichter hatten das Bundesamt 2018 verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen. dpa/nd

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