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Kein Ausschluss Russlands!
Felix Jaitner über die Bedeutung der russischen Mitgliedschaft im Europarat
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland am Dienstag in zwei Fällen verurteilt. Der zehnmonatige Hausarrest gegen den liberalen Nationalisten Alexej Nawalnyj aus dem Jahr 2014 sei politisch motiviert, so die Straßburger Richter. Und: Sechs Häftlinge haben aufgrund der erniedrigenden Behandlung während eines Gefangenentransportes Anrecht auf Schadenersatz. Der Gerichtshof kam zu dem Urteil, dass schneidende Kälte, extreme Enge und Schlafentzug auf »systemische Probleme« bei Gefangenentransporten hindeuten.
Es ist kaum zu bestreiten, dass durch die Gerichtsprozesse des EGMR viele Entwicklungen in Russland überhaupt erst in das öffentliche Bewusstsein gelangen. Das gilt für die Situation in den Gefängnissen oder die vielfältigen Menschenrechtsverletzungen im Kaukasus. Allein zwischen 2000 und 2006 sind bei russischen Militäroperationen 36 Tschetschenen verschwunden, bis heute fehlt von ihnen jede Spur. Ohne die Möglichkeit, eine Klage vor dem EGMR anzustrengen, hätten die Hinterbliebenen kein Anrecht auf Schadensersatzforderungen. Umso problematischer ist der drohende Ausschluss Russlands aus dem Europarat. Dieser Schritt würde Russland von der Europäischen Menschenrechtskonvention entbinden und einen wichtigen Referenzrahmen außer Kraft setzen, mit unvorhersehbaren Konsequenzen.
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