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Die SPD ist keine Spaßpartei

Juso-Chef Kevin Kühnert fordert Abschaffung des Tanzverbots an Karfreitag / Parteikollege Wolfgang Thierse widerspricht

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Der Bundesvorsitzende der Jusos, Kevin Kühnert, hat die Abschaffung des Tanzverbots an Karfreitag gefordert. Er würde keine Party in einer Kirche anmelden, sagte Kühnert. Doch »wer an dem Tag in die Disko gehen will, sollte das auch tun können«. Die Entscheidung, an Karfreitag feiern zu gehen, müsse jedem selbst überlassen werden. »Jeder kann sich in seinem Verein - ob Kirche, Kleingarten- oder Fußballverein - seine eigenen Regeln geben. Aber die gelten dann nicht automatisch für alle«, unterstrich Kühnert.

Der Vorstoß des Jusos-Chefs sorgte prompt für Widerspruch: Der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) kritisierte Kühnerts Forderung nach einer Abschaffung des Tanzverbotes. Er sei erstaunt darüber, was der Juso-Chef für wichtig halte und welche Interessen er bedienen wolle, sagte Thierse den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Donnerstag. »Bisher wusste ich nicht, dass die SPD eine Spaßpartei ist«, so Thierse. Der 75-Jährige ist Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken.

Auch die Jungen Liberalen in Hamburg sprachen sich dafür aus, das Tanzverbot abzuschaffen. Es sei »ein Relikt aus vergangenen Tagen«, erklärte Juli-Vorsitzender Carl Cevin-Key Coste am Donnerstag. Wer Karfreitag in Stille verbringen wolle, könne sich gegen das Feiern entscheiden. Dem Rest der Bevölkerung müsse es aber möglich sein, an diesem freien Tag zu tun, worauf er Lust habe. Kirche und Staat hätten nicht das Recht, den Menschen stadtweite Stille aufzuerlegen.

Die FDP-Fraktion im bayerischen Landtag hält das Tanzverbot ebenfalls nicht mehr für zeitgemäß. »Wir respektieren religiöse Bräuche, wollen sie aber niemanden aufzwingen«, erklärte Fraktionschef Martin Hagen. Besinnung müsse an Feiertagen ebenso möglich sein wie ein Diskobesuch.

Inzwischen ist es eine Debatte mit Tradition, die jedes Jahr kurz vor Karfreitag entbrennt. 2018 versuchte die sächsische LINKE das Tanzverbot zu umgehen und forderte eine Trennung von »Club und Kirche«. Ein religiös begründeter Feiertag, sei in einem Bundesland mit nur wenig konfessionell gebundenen Menschen ein »Anachronismus«.

2015 sorgte die Bochumer Initiative »Religionsfrei im Revier«, die von der säkularen Giordano-Bruno-Stiftung und dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten getragen wird, für Wirbel um das Tanzverbot. Sie luden zur Filmvorführung von »Das Leben des Brian« ein und hielten damit 2000 Jahre nach der angeblichen Kreuzigung, Medien und Behörden auf Trab. Diesen Film an Karfreitag zu zeigen, verstieß gegen das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz. Denn neben dem Tanzverbot besteht auch für etwa 800 Filme ein Vorführungsverbot. Der Klassiker aus den 1970iger Jahren von der Komikergruppe Monty Python macht sich über linken wie religiösen Dogmatismus gleichermaßen lustig.

Ähnliche Rechtsstreits gibt es immer wieder: Erst am vergangenen Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart eine Veranstaltung an Karfreitag unter Auflagen erlaubt. Stuttgart wurde verpflichtet, die Vorführung der Filme »Das Wort zum Karfreitag (mit humanistischem Tanzsegen)« und »Das Leben des Brian« bei geschlossenen Fenstern und Türen zu erlauben.

2016 verfügte das Bundesverfassungsgericht, dass ein absolutes Tanzverbot mit Versammlungs- und Weltanschauungsfreiheit nicht zu vereinbaren ist. Ausnahmen müssten möglich sein. Es bestätigte aber den Grundsatz, dass ein grundsätzliches Tanzverbot zulässig sei. So blieb nicht nur das Tanzverbot erhalten, sondern auch die jährliche Debatte darum. Agenturen/ulk

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