Härtefall Schulbücher
Jobcenter müssen Kosten übernehmen
Kassel. Jobcenter müssen bei Kindern aus Familien aus Hartz-IV-Bezug die Kosten für Schulbücher tragen. Die Kosten seien als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler diese wegen einer fehlenden Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Da Schulangelegenheiten Län...
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