EuGH: Niemals Abschiebung in die Folter
Luxemburg. Flüchtlinge, die wegen schwerer Straftaten ihre Asylanerkennung verlieren oder gar nicht erst bekommen, dürfen trotzdem nicht automatisch in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Die »Flüchtlingseigenschaft« und der damit verbundene Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung bleiben auch dann erhalten, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.
Prag hatte einem Tschetschenen den Flüchtlingsstatus aberkannt, nachdem er wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. In Belgien wurden ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren und ein Mann aus der DR Kongo wegen Tötung zu 25 Jahren Haft verurteilt. Die Flüchtlingsanerkennung war ihnen verweigert beziehungsweise entzogen worden. AFP/nd
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