Fehlstart bei spanischer Arbeitszeiterfassung

Das neue Gesetz zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden bietet bisher mehr Rätsel als besseren Arbeitnehmerschutz

  • Ralf Streck
  • Lesedauer: 4 Min.

Während Millionen Frauen am 8. März in Spanien auf die Straße gingen und streikten, beschloss das Kabinett, dass die Arbeitszeiten im Land künftig umfassend erfasst werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt war die Regierung schon aufgelöst und vorgezogene Neuwahlen angesetzt. Die Firmen bekamen zwei Monate Zeit zur Umsetzung. Doch der Start am 12. Mai, zwei Tage vor einem europäischen Gerichtsurteil, verlief äußerst holperig. »Verworren« nennt Mari Cruz Vicente vom Gewerkschaftsdachverband CCOO das Dekret, das im Wahlkampf von den Sozialdemokraten (PSOE) mit heißer Nadel gestrickt wurde. So ist unklar, ob das Gesetz überhaupt schon umgesetzt werden muss. Man wisse nicht, ob zunächst mit Betriebsräten die Maßnahmen ausgehandelt werden müssen, erklärt Cruz.

Die CCOO war es auch, die das europaweit für Wirbel sorgende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erstritten hatte. Dieser hatte vergangenen Dienstag entschieden, dass alle Unternehmen in der EU die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Nur die Überstunden reiche nicht aus.

Dass Maßnahmen nötig sind, darüber ist man sich in Spanien weitgehend einig. Die Zahl der unbezahlten Überstunden liegt bei etwa 2,6 Millionen wöchentlich. Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet mehr als 40 Stunden pro Woche. Knapp 50 Prozent aller geleisteten Überstunden werden bei einer Arbeitslosenquote von 14 Prozent nicht entlohnt, was in Europa nur von Griechenland übertroffen wird.

Das neue Gesetz, das nach Einschätzung von Experten zu »den strengsten der Welt« zählt, gilt für alle Unternehmen. Den Arbeitgebern bleibt überlassen, ob sie digitale Stechuhren, Apps oder die Papierform wählen. Doch die praktische Umsetzung gibt Rätsel auf. Wie werden Arbeiter auf einer Baustelle, Außendienstmitarbeiter oder Beschäftigte im Homeoffice erfasst? Es gibt viele praktische und rechtliche Komplikationen. Werden digitale Fingerabdrücke eingeführt, die Beschäftigte über eine Telefon-App mit Geolokalisation kontrolliert? »Da werden viele sensible Daten produziert«, weist Cruz auf nur eines der Probleme hin. Befürchtet wird, dass das Gesetz eine umfassende Überwachung von Beschäftigten ermöglichen könne.

Das Ziel des Dekrets ist ein anderes. Vor allem soll es die leeren Sozialkassen füllen und das beliebte Hinterziehen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erschweren. So ist es in Spanien üblich, dass Beschäftigte offiziell nur halbtags arbeiten, in Wahrheit aber sogar länger als acht Stunden. Und in kleinen Betrieben kann sich der Chef auch weiterhin eine geringere Stundenzahl täglich abzeichnen lassen. »Wir haben ein reales Umsetzungsproblem, wenn es keine Bereitschaft der Firma gibt«, erklärt der Sprecher der Gewerkschaft UGT, Gonzalo Pino. So berichten Gewerkschaften von Beschwerden etwa von Hotelangestellten auf Mallorca. Manche Hotels hätten von ihren Angestellten verlangt, dass Dokumente mit Arbeitszeiten unterschrieben werden, die nicht der Realität entsprächen.

»Fast niemand hat das Gesetz ernst genommen, man hatte zwei Monate Zeit, um alle Vorkehrungen zu treffen«, klagte Arbeitsministerin Magdalena Valerio. Sie warnte, es werde Inspektionen geben. Doch das Strafen zwischen 626 und 6250 Euro tatsächlich abschrecken, wird von vielen bezweifelt. Zudem ist bekannt, dass Kontrollkapazitäten fehlen.

Dass Beschäftigte kaum gegen illegale Praktiken vorgehen, liegt vor allem an zwei Arbeitsmarktreformen, die den Kündigungsschutz praktisch beseitigt haben. Die PSOE hat ihr Versprechen, diese Reform der Vorgänger rückgängig zu machen, nicht erfüllt. Beschwert sich ein Arbeitnehmer, kann er ganz leicht auf die Straße gesetzt werden oder riskiert, dass sein befristeter Vertrag nicht verlängert wird. In Spanien werden mehr als 90 Prozent aller Arbeitsverträge nur noch befristet geschlossen. Bei der noch immer hohen Arbeitslosigkeit in Spanien steht daher zu befürchten, dass viele Beschäftigte zögern werden, ihre Überstunden einzuklagen, was auch mit dem neuen Dekret zur Arbeitszeiterfassung weiter nötig ist.

Der Schriftsteller Isaac Rosa weist in der linken Zeitung Eldiario.es deshalb darauf hin, dass das Dekret und das Urteil in Luxemburg zwar in die richtige Richtung gingen, »aber das beste Werkzeug gegen Unternehmerwillkür das kollektive Handeln der Beschäftigten bei der Verteidigung und Ausweitung ihrer Rechte sei«. Er sagt voraus, dass viele Unternehmen weiter betrügen würden und gerichtlich dagegen vorgegangen werden müsse. »Wer klagt?« fragt er.

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