• Berlin
  • Sicherheitsverstöße in Berlin

Kampf den Datenpannen

Anzahl der gemeldeten Sicherheitsverstöße in Berlin im vergangenen Jahr stark gestiegen

  • Vanessa Fischer
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Panik war groß, als am 25. Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft trat. Die EU wollte mit ihr Unternehmen und Vereine dazu verpflichten, sorgsamer mit den Informationen ihrer Kund*innen umzugehen. Etwa Einwilligungen für die Datenspeicherung einzuholen oder Daten zu löschen, die für den ursprünglichen Speicherzweck nicht mehr benötigt werden. Doch Blogger*innen, kleine Vereine und Handwerksbetriebe liefen Sturm. Sie fürchteten eine Abmahnwelle und hohe Geldbußen.

Am Samstag feiert die DS-GVO nun ihren ersten Geburtstag. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk bewertet die Entwicklungen durchweg positiv. »Die Menschen machen sehr intensiv von den darin garantierten Rechten Gebrauch«, erklärte sie am Donnerstag auf einer Pressekonferenz. Das Beschwerdeaufkommen habe sich in Berlin mehr als verdreifacht: Von 1459 Eingaben von Mai 2017 bis April 2018 auf 4824 im gleichen Zeitraum des darauffolgenden Jahres.

Aber auch in Unternehmen sei das Bewusstsein für den Datenschutz gestiegen. So habe sich die Zahl der in Berlin gemeldeten Datenpannen mehr als vervierzehntfacht: Waren es vom 25. Mai 2017 bis zum 21. Mai 2018 noch 50, stiegen sie im gleichen Zeitraum des Folgejahres auf 727 an. Den Löwenanteil der gemeldeten Datenschutzlöcher verzeichnete dabei der private Sektor mit 630 Meldungen. Lediglich 97 Meldungen gab es demgegenüber im öffentlichen Bereich.

Als besondere Errungenschaft begrüßte Smoltczyk auch die bessere Zusammenarbeit europäischer Datenschutzbehörden seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung. Denn befindet sich der Unternehmenssitz bei einem gemeldeten Fall in einem anderen europäische Land, wird dieser an die dortige Behörde weitergegeben. Das war zwar auch schon vor der DS-GVO so, aber seit vergangenem Mai hat die Berliner Behörde die Möglichkeit, gegen den ausländischen Beschlussentwurf Einspruch zu erheben. Können sich beide Behörden dann nicht einigen, kommt der Fall vor den Europäischen Datenausschuss, in dem die Aufsichtsbehörden aller europäischen Länder sitzen. »Die DS-GVO ist ein Beispiel dafür, wie globalen Herausforderungen auf demokratischem Wege über nationale Grenzen hinweg erfolgreich begegnet werden kann«, so Smoltczyk.

Die Berliner Datenschutzbehörde arbeite bei einem Viertel aller grenzüberschreitenden Verfahren an der Prüfung mit. »Das liegt vor allem an der hohen Anzahl an Start-ups und Digital-Unternehmen in dieser Stadt«, erklärte Smoltczyk. Es gehe allerdings nicht darum, kleine Unternehmen in den Ruin zu treiben. Stattdessen wurde in der Berliner Datenschutzbehörde eine Start-up-Sprechstunde eingerichtet, in der diese sich beraten lassen können.

Obwohl Vereine und kleine Unternehmen über großen bürokratischen Aufwand klagen, die befürchtete Abmahnwelle gegen sie ist bisher größtenteils ausgeblieben. Anders sieht die Situation für große Konzerne aus: Im Januar verdonnerte die französische Datenschutzbehörde den Internetriesen Google zu einem Bußgeld von 50 Millionen Euro. Nie zuvor hatte es in Europa eine derart hohe Strafe wegen Datenschutzverletzungen gegeben. In Berlin liegt die Rekordstrafe immerhin bei 50 000 Euro. Verhängt wurde sie gegen eine Bank, deren Namen Smoltczyk aufgrund des noch laufenden Verfahrens jedoch nicht nennen konnte.

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