Konserven mit Delle sind okay

Freie Wähler möchten Supermärkte verpflichten, unverkäufliche Lebensmittel zu spenden, statt zu entsorgen

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 4 Min.
Die Tafel der Volkssolidarität in Seelow hilft Bedürftigen.
Die Tafel der Volkssolidarität in Seelow hilft Bedürftigen.

In Deutschland landen pro Jahr elf Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. In vielen Fällen geschieht das kurz vor oder nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, obwohl die Lebensmittel eigentlich noch genießbar sind. Es werden auch Konserven weggeworfen, obwohl sie lediglich eine Delle haben, aber dann greifen die Kunden nun einmal nicht mehr zu.

Robert Soyka von den Freien Wählern in Brandenburg weiß dies. Es tut ihm in der Seele weh. Wenn er im Laden die Auswahl hat, nimmt er extra die Dose mit der Delle. Denn wenn noch gute Lebensmittel entsorgt werden und dafür neue produziert werden müssen, dann schadet das der Umwelt.

Es gibt Bundesbürger, die holen sich die weggeworfenen Lebensmittel aus den Müllcontainern der Supermärkte. Manche tun dies aus Not, andere aus Überzeugung. »Aktuell steht das Containern noch unter Strafe, obwohl es keinen Geschädigten gibt«, sagt Soyka.

Aus Hamburg gibt es einen Vorstoß, das Containern zu legalisieren, der vom Land Berlin unterstützt wird. Aber es sei nicht »hygienisch«, Lebensmittel aus dem Müll zu fischen. Außerdem könnten Ladenketten auf die Idee kommen, abgelaufene Lebensmittel beispielsweise durch Beschädigung der Verpackung absichtlich unbrauchbar zu machen, damit sich die Kunden neue Ware kaufen müssen.

Darum schlagen die Freien Wähler dem Landtag eine Bundesratsinitiative vor. Supermärkte, Hotels und Restaurants sollten gesetzlich verpflichtet werden, die Lebensmittel wohltätigen Organisationen anzubieten, etwa den Tafeln, die Lebensmittel an Bedürftige verteilen, oder der Volkssolidarität und anderen Wohlfahrtsverbänden. Erst wenn diese aus Mangel an Bedarf ablehnen, dürften die Lebensmittel weggeworfen werden. Soyka schwebt vor, dies über eine Internetseite zu regeln, auf der die Unternehmen die Lebensmittel melden müssten, die sie nicht mehr verkaufen können.

Der Landtagsabgeordnete Péter Vida (Freie Wähler) erläutert, dass er seinen Antrag für die Landtagssitzung in der kommenden Woche bewusst so allgemein gehalten hat, dass die Details erst noch definiert werden können. Er will so eine breite Mehrheit für eine vernünftige Sache ermöglichen, der eigentlich alle Parteien zustimmen könnten. Eine Regelung, abgelaufene Lebensmittel zu spenden, statt wegzuwerfen gebe es bereits seit 2016 in Frankreich, seit 2018 auch in der Tschechischen Republik. In Frankreich fallen Supermärkte mit mindestens 200 Quadratmetern Verkaufsfläche unter die Bestimmung. Denkbar wäre auch eine Umsatzgrenze, sagt Vida. Klar sei, dass nicht der Tante-Emma-Laden gemeint sei.

In Berlin und Brandenburg gibt es 43 Tafeln mit zum Teil mehreren Ausgabestellen. Einige geben die von Supermärkten, Restaurants und Hotels freiwillig gespendeten Lebensmittel umsonst ab, andere verlangen einen geringen Obolus für eine Tüte voll Ware und verwenden das eingenommene Geld zum Beispiel für Kraftstoff für die Fahrzeuge, mit denen sie die Spenden abholen.

»Grundsätzlich arbeiten die Tafeln schon mit fast allen Lebensmittelketten zusammen und holen teilweise täglich Waren ab, die kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums liegen«, erklärt Andreas Noack, Vorsitzender des Landesverbandes der Tafeln Berlin-Brandenburg. Es gebe dennoch einzelne Filialen, die die Waren einfach entsorgen. In Großstädten können die Tafeln die Menge der Waren nicht auffangen. Ein Teil der Filialen werde gar nicht erst angefahren, sagt Noack.

Der Vorstoß der Freien Wähler habe Vor- und Nachteile. Dort, wo es ein zu geringes Warenangebot für die Tafeln gibt, könnte die Pflichtabgabe helfen. Notwendig wären aber Lagerkapazitäten für Trocken-, Kühl- und Tiefkühlware. Die Tafeln in ländlichen Regionen könnten das Überangebot aus den Großstädten aufnehmen. Sie seien aber nicht in der Lage, die Abholung aus 100 oder 200 Kilometern Entfernung zu finanzieren, betont Noack. Sie müssten die Ware geliefert bekommen oder bräuchten Fördermittel. Ohne dies wäre es kontraproduktiv, eine Abgabepflicht einzuführen, da den Tafeln »die Ressourcen für die zusätzliche Abnahme, Sortierung, Weitergabe und Restentsorgung fehlen«, denkt Verbandschef Noack. Deshalb wäre es seiner Ansicht nach hilfreich, wenn eine solche Bundesratsinitiative mit den Tafeln gemeinsam geplant wird. Denn sonst könnte das Gesetz in der Praxis nicht umsetzbar sein und eventuell den Effekt haben, »dass die Tafeln zum Generalentsorger für Lebensmittel mutieren«.

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