Klage gegen Betrieb von Tagebau Jänschwalde

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Cottbus. Umweltverbände in der Lausitz haben gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde geklagt und nun vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Cottbus urteilte in einer Eilentscheidung, dass der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde vorläufig rechtswidrig ist. Das teilten die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Grüne Liga und die mit der Klage betrauten Rechtsanwälte am Samstag mit. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Darin heißt es, dass bisher nicht hinreichend geprüft wurde, ob es durch die für den Tagebau notwendigen Entwässerungsmaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen der im Umfeld gelegenen Moorgebiete kommt. Der Betreiber, das Energieunternehmen Leag, hat per Gerichtsbeschluss jetzt zwei Monate Zeit eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachzuholen. »Ob der Hauptbetriebsplan zu retten ist, bleibt die spannende Frage. Die Leag muss der Bergbehörde jetzt die bislang fehlenden Prüfungen nach sehr viel strengeren Kriterien vorlegen«, sagte der Braunkohleexperte der Grünen Liga, Rene Schuster. Weil die Schutzgebiete in diesem Zeitraum auch weiterhin gefährdet seien, werde man zeitnah eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einreichen. dpa/nd

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