Echte Aufklärung noch in weiter Ferne

Ein Jahr nach dem Urteil im Münchener NSU-Prozess warten Angehörige der Opfer weiter auf Urteilsbegründung und Revision der Ankläger

Am 11. Juli 2018 fiel das Urteil im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Nach mehr als sechsjähriger Verhandlung wurde Beate Zschäpe als Mittäterin bei zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und mehreren Raubüberfällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Vier Männer wurden als »Helfer« verurteilt. Der Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben erhielt zwar eine zehnjährige Haftstrafe, konnte das Gefängnis aber eine Woche nach Prozessende verlassen, da er seit Ende 2011 in Untersuchungshaft gesessen hatte.

André E., der das »NSU-Trio«, also Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe 14 Jahre lang unterstützt hatte, wurde zu nur zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und kam noch am Tag des Prozessendes auf freien Fuß. Die Bundesanwaltschaft hatte für ihn zwölf Jahre Haft gefordert und ist gegen das Urteil in Revision gegangen. Zu drei Jahren wurde Holger G. verurteilt. Carsten S., der einzige Angeklagte, der sich glaubhaft von seiner rechten Vergangenheit distanziert hatte, verbüßt seine dreijährige Haftstrafe aus Sicherheitsgründen an einem unbekannten Ort.

Am Jahrestag der Urteilsverkündung warnten Vertreter von Linkspartei und Grünen vor der Gefahr weiterer rechter Gewalttaten. Zuletzt hatten Mord- und Umsturzpläne der rechten Gruppe »Nordkreuz« die Öffentlichkeit aufgeschreckt. Und Anfang Juni war der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) mutmaßlich von dem Neonazi Stephan E. erschossen worden.

Der Schweriner Landtagsabgeordnete Peter Ritter (LINKE) kritisierte die überwiegend milden Urteile im NSU-Prozess und die Weigerung des Gerichts wahrzunehmen, dass der NSU ein Netzwerk sei. Die geringen Strafen und die Tatsache, dass Verfahren gegen mutmaßliche NSU-Helfer »de facto im Tiefschlaf verharren«, sendeten »ein eindeutiges Signal an die Neonazis aus: Selbst bei schwersten Straftaten habt ihr nur wenig zu befürchten«, sagte Ritter. Behörden, »allen voran der Verfassungsschutz«, behinderten weiter die Aufklärung. Dabei stamme der mutmaßliche Mörder Walter Lübckes »exakt aus jenen NSU-Kreisen, die auch im Münchener Prozess verstärkt eine Rolle hätten spielen müssen«.

Aufklärung über rechtsterroristische Strukturen forderte auch Konstantin von Notz (Grüne). Viele Fragen rund um die Mordserie des NSU seien ungeklärt, sagte der Fraktionsvize am Donnerstag. Der »weiterhin bestehenden, massiven Gefahr« von rechts müsse »entschieden begegnet« werden. Das sei der Staat den Vielen schuldig, die auf »Todeslisten« von Neonazis stünden.

Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat sprach sich für die Einrichtung einer Enquetekommission im Bundestag zu rassistischer und rechtsextremer Gewalt aus. Denn diese sei »keine Ausnahmeerscheinung, sondern Ausdruck eines gesamtgesellschaftlichen Rassismusproblems«, heißt es in einem Appell. Dieses bestehe gerade in den deutschen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden, was die Aufklärung rechter Straftaten behindere. Unterzeichnet haben den Aufruf unter anderem der Journalist Günter Wallraff, die SPD-Politikerin Gesine Schwan und die Regisseurin Mo Asumang.

Unterdessen berichtete der »Tagesspiegel« am Donnerstag unter Berufung auf Sicherheitskreise, die rechtsterroristische Gruppe »Revolution Chemnitz« habe über eine Chatgruppe Zugang zu 24 300 Namen und Adressen von Linken und Punks gehabt. Dies betreffe fünf der acht inhaftierten Mitglieder der Gruppe, die von der Bundesanwaltschaft wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung angeklagt sind. Die Daten seien 2015 bei einem alternativen Onlineversand gehackt worden. Laut dem Bericht haben insgesamt mehr als 340 Neonazis aus zehn Bundesländern Zugriff auf die Kundenliste. Die Bundesanwaltschaft wirft den Inhaftierten vor, sie hätten am 3. Oktober 2018 in Berlin Anschläge verüben wollen, um einen Bürgerkrieg zu entfachen.

Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, Burkhard Körner, sagte derweil im Bayerischen Rundfunk, die Landesämter des Inlandsgeheimdienstes müssten sich »ganz intensiv« an der »weiteren Aufklärung im Mordfall Lübcke beteiligen«. Versäumnisse im Kampf gegen rechts sieht Körner für seine Behörde nicht.

Das Münchener Urteil ist noch immer nicht rechtskräftig. Das wird es erst mit Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung, für die das Gericht noch einige Monate Zeit hat.

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