Französische Kriegswaise verklagt Deutschland auf Entschädigung

Vater von Mann aus Elsass war zwangsrekrutiert worden

  • Lesedauer: 2 Min.

Straßburg. Der Sohn eines in den Reihen der Wehrmacht gefallenen Franzosen hat Deutschland auf Entschädigung verklagt. »Deutschland weigert sich, uns auf die gleiche Weise wie deutsche Waisen zu entschädigen«, sagte der aus dem Elsass stammende Gérard Michel am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Er habe bei der Staatsanwaltschaft Straßburg Klage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht, weil sein Vater und sein Onkel 1944 und 1943 in die Wehrmacht zwangseingezogen worden waren.

Nach der De-facto-Annexion des Elsass' und Lothringes hatten die Nationalsozialisten rund 130.000 Franzosen für die deutschen Streitkräfte rekrutiert. In Frankreich werden diese Soldaten als Malgré-nous (»wider unseren Willen«) bezeichnet. Infolge eines Übereinkommens mit Frankreich zahlte Deutschland den Malgré-nous-Soldaten 1981 eine Einmalzahlung, aber keine monatlichen Kriegsrenten, weil sie als französische Soldaten gelten.

Sein Vater sei in einem Massengrab in Polen begraben worden, sagte Michel. Waisen französischer Gefallener hätten gemäß dem Übereinkommen von 1981 aber nur 920 Euro erhalten. Jemand, der sich freiwillig zur SS gemeldet hatte, könne hingegen regelmäßige Zahlungen von 400 Euro im Monat erhalten, beklagte er.

Im Juni bestätigte das französische Verteidigungsministerium, dass unter den 54 Empfängern deutscher Kriegsrenten in Frankreich fünf ehemalige Soldaten sind. Im Februar sorgte die Bestätigung für Entrüstung, dass eine Handvoll Nazi-Kollaborateure in Belgien noch heute Geld aus Deutschland erhielten. AFP/nd

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