Keine Namenslisten für die AfD

Vom Senat forderte die AfD Namen von Studierendenvertreter*innen, doch der wiegelt nun ab

  • Julian von Bülow
  • Lesedauer: 2 Min.

Müssen die Klarnamen studentischer Vertreter*innen in Antworten auf Parlamentsanfragen veröffentlicht werden? Die Senatskanzlei meint: nein. Sie hat ihre Weisung zurückgezogen, nach der die Humboldt-Universität (HU) die Namen der Mitglieder des Referent*innen-Rats (RefRat, gesetzl.: AStA, höchstes studentisches Hochschulgremium) für eine parlamentarische Anfrage der AfD preisgeben sollte.

Im Herbst 2017 hatte das studentische Magazin »UnAuf« über Ungereimtheiten bei Wahlen und Aufwandsentschädigungen des Ref-Rats berichtet. Daraufhin stellten Abgeordnete mehrere parlamentarische Anfragen zu den Finanzen und dem Ablauf der Wahlen der Studierendenvertretung. Wegen einer solchen Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) sah sich die Senatskanzelei für Wissenschaft und Forschung im Frühjahr 2018 gezwungen, die Namen der Studierendenvertreter*innen im RefRat in Erfahrung zu bringen.

Staatssekretär Steffen Krach (SPD) verlangte deshalb von der HU eine Namensliste. In einem Schreiben vom Juni 2018 wies der Staatssekretär die HU an, »unverzüglich alle erforderlichen rechtsaufsichtlichen Schritte in die Wege zu leiten«. Die Universität hatte jedoch selbst keine Kenntnis über die vollständigen Namen, der RefRat wies die Nachfragen wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ab. »Die Enthüllungen von rechten ›Feindeslisten‹ mit den Namen linker Personen zeigt, dass unsere Sorge nicht unbegründet war«, kommentiert Juliane Ziegler, Mitglied des RefRats. Denn gerade die AfD habe enge Verbindungen ins rechtsextreme Spektrum.

Die Universität verklagte daraufhin die Studierendenvertretung im Juli 2018 auf Herausgabe der Daten. Nach einem Jahr zog Krach diese Weisung nun im Juni zurück, wie jetzt bekannt wurde. Zuerst hatte die »taz« darüber berichtet. Wegen der Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes und Beratungen mit der Datenschutzbeauftragten komme die Senatskanzlei zu dem Schluss, dass wegen des Datenschutzes auf eine Veröffentlichung der Namen verzichtet werden könne, sagte der Sprecher der Senatskanzlei »nd«. »Trotzdem muss die Universitätsleitung im Rahmen der Rechtsaufsicht die vollen Namen der Studierendenvertreter im RefRat kennen.« In der Senatskanzlei glaubt man dennoch an eine Deeskalation: »Ich hoffe, man kann nun zurückkehren zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.«

Hans-Christoph Keller, Pressesprecher der HU, möchte das Klageverfahren dahingegen nicht kommentieren, verrät aber: »Wir sind auf einem guten Weg.« Ob der besseren Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung ist der RefRat jedoch skeptisch, wie Juliane Ziegler gegenüber »nd« erklärte. »Und auch an die SPD haben wir noch einige Fragen.«

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