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Thälmann vor Gedenken geschützt
Stadt Weimar und Stiftung Buchenwald lassen Kundgebung mit der MLPD nicht zu
Ausgerechnet der 75. Jahrestag der Ermordung Ernst Thälmanns wird zum Auslöser eines Streits, dessen tiefere Ursache die Ablehnung politischer Ansichten ist, die sich ausdrücklich auf den Arbeiterführer und seine kommunistische Haltung berufen. Außer der Gedenkveranstaltung am 18. August - dem Tag der Ermordung - soll es dieses Jahr eine weitere Veranstaltung schon am Sonnabend geben. Jedenfalls plant ein von 38 Gruppen und Organisationen getragenes »Internationalistisches Bündnis« seit Monaten eine eigene Gedenkkundgebung. Dies stößt nach anfänglicher Zustimmung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora nun auf deren Widerspruch.
Die Stiftung machte von ihrem Hausrecht Gebrauch und untersagte die geplante Gedenkveranstaltung, die Stadtverwaltung folgte ihrer Ansicht, untersagte die Kundgebung am Glockenturm der Gedenkstätte und verlegte sie ans Ernst-Thälmann-Denkmal am Buchenwaldplatz in Weimar. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht noch aus.
In ihrer Begründung gegenüber dem Gericht stößt sich die Stiftung vor allem an den im »Internationalistischen Bündnis« versammelten Parteien und Gruppierungen; besonders an der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD), die sie als treibende Kraft identifiziert. Die Gedenkveranstaltung sei eine verkappte Wahlkampfveranstaltung der Partei, denn als Redner seien zwei MLPD-Mitglieder avisiert.
Dem Vorwurf einer Instrumentalisierung der Gedenkfeier, wie ihn die Stiftung erhebt, widersprechen die Anmelder der Gedenkveranstaltung allerdings. Sie verweisen auf eine am Tag nach der Gedenkveranstaltung tatsächlich geplante Wahlkampfveranstaltung der MLPD, an der die Gruppen im Bündnis ausdrücklich nicht teilnähmen. Zu den Unterstützern des Gedenkens am Sonnabend gehören überdies drei Gruppierungen der Linkspartei - einem Wahlkampf der MLPD hätten diese sich nie angeschlossen.
Gleichwohl stellt sich die Frage, warum die Berufung von Parteien auf das Vermächtnis Ernst Thälmanns ein Grund sein sollte, deren Kundgebungen zu verbieten. Auch das macht das Bündnis in seiner Stellungnahme vor Gericht geltend. Niemand habe etwa den Vorwurf der Instrumentalisierung gegenüber der Gedenkfeier am Folgetag erhoben, auf der neben dem Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Ulrich Schneider, auch die Bundestagsabgeordnete der LINKEN Ulla Jelpke sprechen wird.
Die Stiftung macht kein Hehl daraus, dass die politischen Anschauungen der Teilnehmer Grund ihres Vorgehens sind. Diese stellten eine Gefährdung nicht nur der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar, sondern gar der Würde der Opfer in Buchenwald. Die komplizierte Begründung lautet, die öffentliche Sicherheit werde gefährdet, indem die Antragsteller gegen den Zweck der Stiftung verstoßen wollten. Der bestehe darin, die Gedenkstätten in Buchenwald für Trauer und Erinnerung zu bewahren. Die MLPD als »Trägerorganisation« des Gedenkbündnisses aber bagatellisiere die im sowjetischen Speziallager verübten Verbrechen und bekenne sich offen zum Stalinismus. Letztlich werde damit auch die Würde der Ermordeten und damit Paragraf eins des Grundgesetzes verletzt.
Die Stiftung schützt die Würde Ernst Thälmanns also, indem sie ihn vor dem Gedenken durch die MLPD bewahrt. Allein aufgrund deren Programmatik müsse man von einer geplanten Manifestation ausgehen, »die den Aufgaben der Gedenkstätten widerspricht«. So werde auch das Ansehen der Bundesrepublik gefährdet.
Auch der Vorwurf des Antisemitismus wird gegen die MLPD sowie eine im Bündnis vertretene Gruppe »Sympathisanten der Volksfront zur Befreiung Palästinas« erhoben. Zum Beweis wird der von den Beschuldigten im Internet gebrauchte Satz »Nieder mit dem israelischen Zionismus und seinen Handlangern« zitiert. Damit sieht die anwaltliche Vertretung der Buchenwald-Stiftung gar den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Die Anmelder der Kundgebung weisen sowohl diesen als auch den Vorwurf zurück, sie bekennten sich zum Stalinismus.
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Sie wollen sich nicht dem Verweis aus der Gedenkstätte fügen. Der Solidaritätskampagne, zu welcher sie aufgerufen haben, schließt sich die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) nicht an. Ihr Bundessprecher Ulrich Schneider bedauerte gegenüber »nd«, dass das Bündnis sich nicht wie in anderen Jahren der gemeinsamen Veranstaltung angeschlossen hat. Ähnlich äußerte sich Ulla Jelpke. Das Verbot der Gedenkveranstaltung des internationalistischen Bündnisses halte sie jedoch »für einen durch nichts gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit«. Man müsse kein Freund der MLPD sein, um zu erkennen, dass die im Geiste des Antikommunismus und der unwissenschaftlichen Totalitarismustheorie vorgebrachte Verbotsbegründung unschwer auch gegen andere sozialistische und kommunistische Vereinigungen Anwendung finden kann. Es sollte daher »von allen demokratischen und antifaschistischen Kräften zurückgewiesen werden«.
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