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Klage wegen Einkesselung
Antifaschisten waren während Demos in Chemnitz festgehalten worden
Fast ein Jahr ist es her, dass Aufmärsche von AfD, Pegida und Co in Chemnitz für Schlagzeilen sorgten. Viel Kritik gab es auch daran, dass Polizisten am 1. September 2018, als Tausende Rechte aufmarschiert waren, rund 350 Antifaschist*innen über Stunden einkesselten. In einer Pressemitteilung hatte die Polizei die Maßnahme damit begründet, dass die Festgehaltenen zuvor versucht hätten, zur Versammlung des AfD-Landesverbandes vorzudringen.
Unter denen, die vier Stunden lang im Polizeikessel ausharren mussten, war auch Michèle Winkler vom Komitee für Grundrechte und Demokratie. Sie hatte das Geschehen in Chemnitz als Privatperson beobachtet. Ohne Begründung sei sie von Beamten in den Kessel geschoben worden, sagt sie. Jetzt hat sie Klage gegen den Freistaat Sachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Chemnitz, eingereicht. »Für das Vorgehen der Polizei in dieser Situation gibt es keine Rechtsgrundlage«, erklärte Winklers Anwalt Christian Mucha. Es hätten weder die im sächsischen Polizeigesetz formulierten Voraussetzungen noch die der Strafprozessordnung vorgelegen, mit denen eine solche Maßnahme zu rechtfertigen gewesen wäre.
»Ich will deutlich machen, dass die Polizei nicht einfach machen kann, was sie will«, begründet Winkler gegenüber »nd« ihre Klage. Zugleich, so Winkler, sei ihr bewusst, dass Polizeikessel im Nachhinein zwar häufig für rechtswidrig erklärt werden, dass dies Beamte aber nicht daran hindere, bei der nächsten Demo wieder zu dieser Maßnahme zu greifen.
Winkler gehört zur Mehrheit derer, die unkontrolliert geblieben waren, als die Polizei gegen 22 Uhr den Kessel öffnete. Rund 120 Menschen hatten ihre Personalien abgeben müssen. Die LINKE-Politikerin Juliane Nagel kann jedoch bezeugen, dass Winkler unter den Eingekesselten war. Als Mitglied des sächsischen Landtags verhandelte Nagel am 1. September mit den Beamten über die Beendigung der Maßnahme. Im Gespräch mit »nd« kritisierte sie deren Vorgehen scharf: »Die Polizei hat wahllos Menschen zusammengetrieben und festgesetzt. Das ist keine Bagatelle, sondern Freiheitsentziehung.« Nagels Anfragen an die Landesregierung haben ergeben, dass es im Zusammenhang mit dem Kessel lediglich zwei Ermittlungsverfahren gegeben habe. »Und dafür wurden 350 Menschen über Stunden festgesetzt und ihrer Grundrechte beraubt«, moniert Nagel. Sie begrüßt daher Winklers Klage.
Sollte dies Erfolg haben und der Kessel für rechtswidrig erklärt werden, könnten auch die Menschen, deren Daten aufgenommen wurden, die Löschung fordern. Diese Möglichkeit hätten sie auch jetzt schon, aber viele scheuten diesen Schritt. Auch ihnen wolle sie Mut machen, sagte Winkler dem »nd«. »Ich will ich das Privileg nutzen, dass ich mit dem Grundrechtekomitee eine Organisation hinter mir habe, die mich unterstützt.«
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