Auch Wohneigentum verpflichtet

Bundesverfassungsgericht urteilt, dass die Mietpreisbremse verfassungsmäßig ist

  • Alina Leimbach
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Mietpreisbremse ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Konkret verhandelten die Karlsruher Richter*innen darüber, ob die Mietpreisbremse einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrecht darstellt, das vom Grundgesetz garantiert wird. Denn die Mietpreisbremse beschneidet die Möglichkeiten von Vermieter*innen, mit ihrem Eigentum beliebig hohen Gewinn abzuschöpfen. Ebenfalls Thema waren die Frage, ob die Regelung einen Verstoß gegen die Vertragsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz darstellt. Denn Vermieter*innen in München könnten wegen der höheren Ausgangsbasis bei den Mietpreisen trotz Mietpreisbremse höhere Mieten verlangen als beispielsweise Eigentümer*innen in Berlin.

All diese Bedenken wiesen die Richter*innen des höchsten deutschen Gerichts einstimmig ab. »Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken«, heißt es in ihrer Begründung. Der Eingriff ins Eigentumsrecht sei durch die verfassungsrechtlich zulässige Schrankenbestimmung des Eigentums gerechtfertigt. Die Regulierung der Miethöhe seit auch im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Der Gesetzgeber habe seinen »weiten Gestaltungsspielraum« nicht überschritten und die schutzwürdigen Interessen der Eigentümer und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht. Zudem urteilten die Richter*innen, »höchstmögliche Mieteinnahmen erzielen zu können«, sei nicht durch das Eigentumsrecht gedeckt.

Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Nešcović, zeigte sich von dem Urteil nicht überrascht: »Das Eigentum ist zwar grundrechtlich verbrieft, aber mit deutlichen Einschränkungen verbunden. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt, heißt es dort. Und Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen«, sagte er »nd«. »Alles andere als diese Entscheidung hätte mich erheblich verwundert.« Auch der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, betonte: »Diese Entscheidung ist eine Klatsche für alle diejenigen, auch die Verbände, die bei jedem mieterschützenden Gesetz nahezu reflexartig die angebliche Verfassungswidrigkeit beschreien.«

Caren Lay, die mietenpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag sagte: »Grünes Licht vom Bundesverfassungsgericht: Die Politik darf Mieten regulieren! Das ist angesichts der Mietpreisexplosion der letzten Jahre und der aktuellen Wohnungsnot eine wichtige Klarstellung.« Allerdings habe die Bundesregierung erst am Wochenende die Chance vertan, die Mietpreisbremse zu schärfen. »Damit ignoriert sie das nun vom Bundesverfassungsgericht festgestellte öffentliche Interesse, hohen Mieten und der Verdrängung von Mieterinnen und Mietern mit geringeren Einkommen entgegenzuwirken.«

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