Tierwohl? Nur freiwillig

Das Bundeskabinett beschließt ein nicht verpflichtendes Tierschutzlabel - und einen Glyphosatausstieg 2023.

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Berlin. Die Landwirtschaft in Deutschland soll mit einem strengeren Insektenschutz und neuen Anreizen umweltfreundlicher werden. Das Bundeskabinett beschloss dafür am Mittwoch ein Paket von Regelungen, das ein Verbot des besonders umstrittenen Unkrautgifts Glyphosat bis Ende 2023 vorsieht. Für Supermarktkunden soll ein neues Logo kommen, das Schweinefleisch aus besserer Tierhaltung anzeigt - wenn Bauern freiwillig mitmachen. Aus den wichtigen EU-Agrarzahlungen an die Höfe soll mehr Geld für Umweltmaßnahmen reserviert werden.

Für das staatliche Tierwohl-Logo beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, der die Rahmenbedingungen regelt. Supermarktkunden sollen daran bald Schweinefleisch aus besserer Haltung erkennen können. Bauern können es demnach freiwillig nutzen, müssen dann aber verbindliche Kriterien wie mehr Platz im Stall einhalten. Geplant sind drei Stufen mit jeweils steigenden Anforderungen, die klar über den gesetzlichen Anforderungen liegen. Vorgesehen sind regelmäßige Kontrollen und bei Verstößen Sanktionen bis hin zu Gefängnisstrafen.

Klöckner sprach von einem Angebot an Tierhalter und Verbraucher, die mehr Klarheit bekämen. Dies sei eine Chance, mehr für das Tierwohl zu tun und das EU-Recht im Blick zu behalten. Ein nationaler Alleingang wäre - wie bei der geplatzten Pkw-Maut - wenig erfolgversprechend.

Foodwatch fordert gesetzliche Vorgaben zur Tiergesundheit

Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte die Pläne: »Egal ob verpflichtend oder freiwillig: Ein Label, das nur kennzeichnet, ob die Tiere ein paar Zentimeter mehr Platz, Einstreu oder vielleicht Auslauf erhalten, ist staatlicher Tierschutzschwindel.« Anstatt einer Haltungskennzeichnung brauche man endlich »gesetzliche Vorgaben für die Tiergesundheit - die in allen Haltungsformen gelten und in jedem einzelnen Betrieb konsequent durchgesetzt« werden. Auch die SPD im Bundestag fordert Nachbesserungen. »Ohne eine Verpflichtung wird es kein Label geben«, sagte Fraktionsvize Matthias Miersch der dpa. Die SPD werde die »ausschließlich auf Freiwilligkeit basierende Hochglanzpolitik« Klöckners nicht mitmachen.

Zudem beschloss das Bundeskabinett, dass Pflanzenschutzmittel, die der biologischen Vielfalt schaden, ab 2021 in Naturschutzgebieten und anderen geschützten Zonen tabu sein sollen. Zwischen Anwendungsgebieten und Gewässern müssen fünf Meter Abstand sein, wenn der Gewässerrand dauerhaft begrünt ist - sonst sogar zehn Meter. Der Bund will pro Jahr zudem 100 Millionen Euro zusätzlich als Förderung geben.

Einschränkung von Glyphosat in Landwirtschaft ab 2020

Die Anwendung von Glyphosat soll zum Stichtag 31. Dezember 2023 verboten werden. Dann läuft auch die Genehmigung in der EU inklusive Übergangsfrist aus, wenn die EU-Staaten sie nicht erneut verlängern. Ab 2020 soll bereits mit einer »systematischen Minderungsstrategie« die Anwendung »deutlich« eingeschränkt werden. Geplant ist etwa ein Verbot für Haus- und Kleingärten, öffentliche Flächen wie Parks, sowie Einschränkungen für Bauern, darunter ein Verbot der Anwendung vor der Ernte. Das soll etwa drei Viertel der Einsatzmenge vermeiden. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sprach von einem »starken und wirksamen Aktionsprogramm« gegen das dramatische Insektensterben. Das Aktionsprogramm ist noch kein Gesetz, dies soll erst in den kommenden Monaten folgen. dpa/nd

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