Kopftuchverbot ist rechtmäßig

Bildungssenatorin Scheeres stellte Gutachten zu umstrittenem Berliner Gesetz vor

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: 3 Min.

»Kinder brauchen einen geschützten, neutralen Ort zum Lernen«, sagt Jugend- und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) einleitend. »Die Auseinandersetzung mit Religion in Schulen muss allgemein geführt werden, nicht inmitten von Konflikten, die damit einhergehen können«, betont die Senatorin am Donnerstag in der Senatsverwaltung in Berlin-Mitte.

Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt es seit 2005 Lehrer*innen, Polizeibeamt*innen und Justizbediensteten in Ausübung der Tätigkeit offen sichtbare religiöse Symbole zu tragen. Auch wenn das Neutralitätsgesetz weiter gefasst ist, wird die Debatte darum vor allem von Fällen einzelner kopftuchtragender Lehrerinnen bestimmt, die mit Bezug auf die grundrechtlich verbriefte Religionsfreiheit gegen das Verbot vor verschiedene Arbeitsgerichte gezogen waren.

Vor diesem Hintergrund hat Senatorin Scheeres im vergangenen Jahr ein Gutachten zum Berliner Neutralitätsgesetz in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis nun vorliegt. Es bestätigt die Vereinbarkeit des Neutralitätsgesetzes mit dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz. Ausführender Gutachter ist der zur Vorstellung anwesende Islamwissenschaftler Wolfgang Bock von der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Auch Seyran Ates, Prozessbevollmächtigte der Berliner Bildungsverwaltung, die mit dem Neutralitätsgesetz in verschiedenen Klageprozessen vor Arbeitsgerichten befasst ist, ist involviert. Ates ist bekannt als Anwältin, muslimische Frauenrechtlerin und Gründerin der liberalen Berliner Ibn-Rush-Goethe-Moschee in Moabit.

Bei der Vorstellung des 122 Seiten umfassenden Rechtsgutachtens steht die Diskussion um die Situation an Berliner Schulen im Vordergrund. Das legen die zur Verfassungsmäßigkeit vorgebrachten Begründungen auch nahe: »Die aus einer an allgemeinbildenden Schulen in Berlin verbreiteten islamischen Religionskultur entspringenden Konflikte und Auseinandersetzungen nicht zuletzt um dem Islam entnommene Kleidungsgebote führen dazu, dass ungehindertes Lernen in der Schule bedroht oder eingeschränkt wird sowie dass der als Teil des staatlichen Bildungsauftrages geschützte Schulfrieden gestört wird«, so der Wortlaut. Mehr als ein Viertel der Berliner Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen sei muslimisch. 60 Prozent davon seien von einer Religionskultur geprägt, in der die Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft als eine dem Mann in vieler Hinsicht untergeordnete propagiert werde. Dies, so das Gutachten weiter, führe dazu, dass die Forderung nach einer als islamisch korrekt geltenden Kultur im gesellschaftlich-öffentlichen Raum auch durchgesetzt werde. Bezogen auf Schule könne diese Durchsetzung - vor allem im Hinblick auf Kleidungsvorschriften - Gruppenzwänge, Angst und Unterdrückung bedeuten. Dies laufe der Verpflichtung zur Gewährleistung eines herrschaftsfreien Lernens zuwider. »Kein einziges Kind darf belastet sein, wenn es lernt, jedes muss sich frei entwickeln können«, fordert Sandra Scheeres.

Seyran Ates hebt stärker den juristischen Aspekt hervor: »Berlin hat das bestmögliche Gesetz erlassen und es ist abgedeckt.« Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), so Ates, erlaube es den einzelnen Bundesländern, je nach individueller weltanschaulicher und religiöser Konfliktlage, diese Art von Gesetzen zu erlassen.

Das Berliner Neutralitätsgesetz gilt als das schärfste in Deutschland. Zuletzt hatte 2015 ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses eine anteilige Verfassungswidrigkeit festgestellt - in Auftrag gegeben von Parteikolleg*innen der Bildungssenatorin. Diese möchte das Gesetz aber nicht als muslimenfeindliche Diskriminierung, sondern als einen Beitrag zu Antidiskriminierung verstanden wissen, wie sie erneut betont.

In Berlin gibt es mehr als 200 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Mehr als 60 Prozent der Menschen verstehen sich als explizit religionsfern. Das Gutachten stützt sich auf allgemeine, nicht berlinbezogene Erhebungen.

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