Mehr als 88 rechte Straftaten in Neukölln

Attacken von Neonazis setzen sich 2019 weiter fort

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Der letzte Eintrag der Polizei stammt aus dem September. Demnach verzeichneten die Innenbehörden einen Gewaltvorfall mit rechtem Hintergrund in Neukölln. Das Zähldelikt zur »Deliktsart« Gewalt firmiert unter dem Kürzel »Paragraf 224 StGB« – also dem Vorwurf der schweren Körperverletzung. Auch für den August sind zwei Gewaltvorfälle rechtsmotivierter Straftaten verzeichnet. Insgesamt registrierten die Innenbehörden zwischen dem 29. Januar bis zum 6. September dieses Jahres 88 Fälle in der sogenannten Datenbank Politisch motivierter Kriminalität rechts – »PMK-rechts« – dazu werden auch Nachmeldungen gezählt, die erst später Eingang in die Statistik gefunden haben.

Diese Zahlen gehen aus der bislang unveröffentlichten Antwort der Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf eine Schriftliche Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader hervor, die »nd« vorab vorliegt. Die tatsächliche Auflistung, die erst ab Mitte kommenden Jahres vorliegen soll, dürfte indes weit mehr rechte Vorkommnisse ausweisen. »Für das Jahr 2019 wurden bisher noch nicht alle Fälle im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität erfasst«, heißt es in der Senatsantwort.

Auch die Linkspartei-Abgeordnete Anne Helm geht davon aus, dass die tatsächlichen Zahlen zu den rechtsextremen Angriffen höher liegen dürften. »Uns ist aufgefallen, dass Sachen, die uns bekannt sind, nicht aufgeführt werden«, sagt Helm zu »nd«. Darunter würde unter anderem ein »Hakenkreuz« zählen, das mutmaßlich Neonazis an das Wahlkreisbüro der Abgeordneten geschmiert haben und das die Parlamentarier zur Anzeige gebracht hatten.

Neben den Gewaltvorfällen weist die Statistik auffallend viele Propagandadelikte aus. Darunter fällt beispielsweise auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die rechtsextremen Täter versuchen offenbar, den öffentlichen Raum für sich zu beanspruchen und Antifaschisten und Menschen aus der Zivilgesellschaft, die sich in Neukölln gegen den Rechtsruck stemmen, weiter einzuschüchtern. »Man kann von einer Kontinuität ausgehen, weil die Propagandadelikte geeignet sind, Reviere abzustecken«, sagt Helm. Als besonders gefährlich werden in diesem Zusammenhang auch Farbschmierereien an Privatadressen angesehen. An insgesamt vier Meldeanschriften, so geht es aus der Antwort des Senats hervor, wurden im März 2019 rechte Drohungen gesprüht (»nd« berichtete).

Viele der von den rechten Übergriffen Betroffenen fordern nun immer lauter einen Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus, der die seit 2011 anhaltenden rechten Attacken und Hintergründe beleuchten soll. Auch wenn ein solches Parlamentsgremium wenig geeignet ist, aktuelle Vorkommnisse unter die Lupe zu nehmen, unterstützt die Linkspartei-Abgeordnete die Forderung: »Bei den Betroffenen gibt es einen sehr großen Unsicherheitsfaktor, das Vertrauen in die Behörden ist nachhaltig geschädigt.« Ein Untersuchungsausschuss könnte geeignet sein, das Vertrauen wiederherzustellen, so Helm.

Aus der Senatsantwort auf die parlamentarische Anfrage geht unterdessen hervor, mit welchem Aufwand die Polizei ermittelt. Unter anderem ging inzwischen die spezielle »Ermittlungsgruppe Resin« in der Besonderen Aufbauorganisation »Fokus« auf. Auch das »Gemeinsame Informations- und Bewertungszentrum Rechtsextremismus« von Polizei und Verfassungsschutz beschäftigt sich mit der Sicherheitslage und den rechten Bedrohungen. Zu Festnahmen hat das alles aber noch nicht geführt.

Die durch den Senat angestrebte Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt in Karlsruhe bleibt unterdessen aus. Ein sogenannter Beobachtungsvorgang hinsichtlich der Tatvorgänge in Neukölln wurde zwar im März 2017 vom obersten Strafverfolger eröffnet. Der Generalbundesanwalt wird seitdem auch regelmäßig von den Behörden in Berlin unterrichtet. Doch bislang sieht dieser keinen Handlungsbedarf. In der Senatsantwort steht auch, warum das so ist: »Zudem führte der Generalbundesanwalt mit Bezug auf eine (insbesondere mit dem Bundestag abgestimmte) Linie zum Paragraf 129a Strafgesetzbuch aus, dass hierfür als Taterfolg beziehungsweise –folge Tote und/oder Schwerverletzte oder pogromartige Szenen, die eine überregionale Wirkung erzielen, erforderlich seien.«

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