Kein Signal für Steuertrickser

Urteil des EU-Gerichts über Nachlässe für Starbucks und Fiat

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 3 Min.

Fiat muss nachzahlen, Starbucks nicht. Das ist das Ergebnis zweier Urteile, die das EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg fällte. Dabei ging es um Steuernachlässe in Höhe von jeweils 20 bis 30 Millionen Euro, die Luxemburg dem Autobauer Fiat und die Niederlande dem Kaffeeunternehmen Starbucks gewährt hatten. Die EU-Wettbewerbskommission hatte diese Ermäßigungen 2015 für unzulässig erklärt und deren Nachzahlung angeordnet. Dagegen wiederum klagten Fiat und Luxemburg sowie Starbucks und die Niederlande vor dem EU-Gericht.

Dass jetzt nun zwei unterschiedliche Urteile kommen, ist recht überraschend. Beobachter hatten im Vorfeld von einer Signalwirkung gesprochen, die die Urteile für weitere ähnliche Verfahren haben könnten, und die nun natürlich ausfällt. Denn die Steuernachlässe, die den beiden Unternehmen gewährt wurden, sind bei Weitem nicht die Einzigen, gegen die die EU-Kommission in den vergangenen Jahren vorgegangen ist.

Um weitaus mehr Geld geht es etwa bei dem Streit zwischen Brüssel und Dublin um Steuernachlässe, die Irland Apple gewährt hatte. Der IT-Konzern rechnete sich mithilfe von irischen Steuervorbescheiden so sehr arm, dass er im Jahr 2014 auf seine in Europa erzielten Milliardengewinne einen Steuersatz von lediglich 0,005 Prozent zahlte. Folglich kam die EU-Kommission 2016 im Jahr zu dem Schluss, dass Irland dem Konzern unzulässige Steuervergünstigungen in Höhe von bis zu 13 Milliarden Euro gegeben hatte. Apple weist das zurück, der Fall wird derzeit ebenfalls verhandelt.

Beim Thema Steuervergünstigungen geriet besonders das Großherzogtum Luxemburg in den Fokus der Öffentlichkeit. Ende 2014 deckte ein internationales Journalistenteam den sogenannten LuxLeaks-Skandal auf. Dabei ging es um Hunderte Steuervorbescheide der luxemburgischen Steuerbehörde für 343 internationale Konzerne, mit denen die Unternehmen auf Kosten der Nachbarländer aggressive Steuervermeidungsmodelle realisieren konnten. Insbesondere der scheidende EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker geriet damals in die Kritik, da er als langjähriger Finanzminister und Regierungschef von Luxemburg die umstrittenen Steuervorbescheide zu verantworten hatte.

Multinationale Konzerne nutzen ihre Strukturen, um Steuern zu vermeiden. Dabei verschieben sie die Profite, die ihre Einheiten in Ländern mit normalen Steuersätzen erwirtschaften, etwa mittels Verrechnungspreise oder Patentzahlungen an Unternehmenseinheiten in Steueroasen wie Luxemburg, Irland oder die Niederlande.

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Laut einer Studie die der renommierte Ökonom Gabriel Zucman jüngst mit Kollegen veröffentlichte, verschoben multinationale Konzerne im Jahr 2016 mehr als 650 Milliarden US-Dollar (590 Milliarden Euro) an Profiten in Steueroasen. Dies entspricht rund 40 Prozent ihrer internationalen Gewinne. So gab der Google-Mutterkonzern Alphabet laut Zucman an, auf den Bermudainseln 2017 rund 23 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet zu haben. Dabei liegt der Unternehmenssteuersatz in dem britischen Überseegebiet bei null Prozent. Durch solche Praktiken gehen den öffentlichen Haushalten weltweit fast 200 Milliarden US-Dollar verloren.

In Deutschland beläuft sich der Schaden für den Fiskus laut Zucman und Co. auf rund 18 Milliarden Euro. Dabei verschieben die Konzerne ihre Gewinne hauptsächlich in EU-interne Steueroasen wie Belgien, Luxemburg oder Irland, um hierzulande Steuerzahlungen zu vermeiden.

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