Auszubildende bekommen bald Mindestlohn

Der Bundestag hat das Berufsbildungsgesetz reformiert, um duale Ausbildungen attraktiver zu machen

  • Marion Bergermann
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Bundestag hat am Donnerstag für einen Mindestlohn für Auszubildende gestimmt. Dieser ist Teil der beschlossenen Reform des Berufsbildungsgesetzes. Der Mindestlohn soll für diejenigen, die ab Januar 2020 ihre Ausbildung beginnen, im ersten Jahr zunächst 515 Euro monatlich betragen und schrittweise bis 2023 auf 620 Euro im ersten Ausbildungsjahr angehoben werden. Im zweiten Jahr soll das Gehalt dann um 18 Prozent steigen, im dritten um 35 Prozent. SPD und CDU/CSU stimmten für die Gesetzreform, die AfD und FDP dagegen. LINKE und Grüne enthielten sich der Stimme.

Wie viele künftige Auszubildende davon profitieren werden, bleibt unklar. Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im vergangenen Jahr durchschnittlich bei 908 Euro pro Monat, also über dem nun beschlossenen Mindestlohn.

Die bildungspolitische Sprecherin der LINKE-Fraktion, Birke Bull-Bischoff, sprach gegenüber dem »nd« von einem »Schritt in die richtige Richtung«. Die Reform sei aber »kein Angebot für diejenigen mit wenig Schulerfolg, wenig Geld und vielen Problemen«. Es brauche ein Recht, dass diese nach zweijähriger Ausbildung eine weitere Qualifizierung machen könnten, »sonst landen sie im Niedriglohnsektor«.

Auch die Grünen-Abgeordnete Beate Walter-Rosenheimer hält die Mindestausbildungsvergütung für unzureichend, »weil die meisten sowieso darüber liegen oder aufgrund bestehender Tarifverträge darunter bleiben werden«, sagte sie am Donnerstag vor der Abstimmung im Bundestag. Yvonne Magwas von der CDU/CSU-Fraktion fand es hingegen »sinnvoll«, dass der Mindestlohn Abwanderung in Gebiete mit höherer Ausbildungsvergütung verhindern werde.

Die Reform beinhaltet weitere Neuerungen. So sollen, wie seit Jahren zwischen Handwerksverbänden und Hochschulstellen diskutiert, englische Bezeichnungen für Ausbildungsabschlüsse eingeführt werden. Etwa ein Meister kann sich nun ergänzend »Bachelor Professional« nennen.

Walter-Rosenheimer kritisierte, Gleichwertigkeit lasse sich nicht durch Namensänderung herstellen. Jens Brandenburg (FDP) bemängelte, es brauche Aufstiegschancen für jeden. Kritik kam auch von der stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack: »Es reicht nicht, den Abschlüssen neue Etiketten aufzukleben. Um die Qualität der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu verbessern, sind verbindliche Inhaltspläne wichtig«, teilte sie mit.

Die Reform soll zudem Weiterqualifizierung während und nach der Ausbildung durchlässiger machen. Damit will die Bundesregierung die duale Berufsausbildung angesichts sinkender Auszubildenden- und steigender Studierendenzahlen attraktiver machen.

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